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Politik: Kurt Biedenkopf: Private Hilfe auf Staatskosten

Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) gerät nun auch als Landtagsabgeordneter in Schwierigkeiten. Die Landtagsverwaltung prüft, ob der Abgeordnete Biedenkopf seine vom Landtag bezahlte Mitarbeiterin zweckentfremdet eingesetzt hat.

Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) gerät nun auch als Landtagsabgeordneter in Schwierigkeiten. Die Landtagsverwaltung prüft, ob der Abgeordnete Biedenkopf seine vom Landtag bezahlte Mitarbeiterin zweckentfremdet eingesetzt hat. Außerdem hat der Ministerpräsident für sein Abgeordnetenbüro, das wie das Büro von Ehefrau Ingrid im Regierungsgästehaus untergebracht ist, keine Miete gezahlt. Das hätten Überprüfungen ergeben, sagte Regierungssprecher Hartmut Häckel am Donnerstag in Dresden. Er bestätigte, dass sich Biedenkopf vor zwei Wochen zu Nachzahlungen bereit erklärt habe.

Zum Thema Chronologie: Die Entwicklung der Affäre Für die Bezahlung ihrer persönlichen Mitarbeiter werden den sächsischen Abgeordneten vom Landtag monatlich 3920 Mark erstattet, zuzüglich anfallender Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Nach Aussage von Häckel ist die Mitarbeiterin Biedenkopfs für dessen parlamentarische Arbeit tätig gewesen. Andererseits hatte Biedenkopf bei seiner Vernehmung vor dem "Paunsdorf-Untersuchungsausschuss" des Landtages selbst zu Protokoll gegeben, dass seine Mitarbeiterin "im Wesentlichen für das Büro meiner Frau" arbeite. Nach Darstellung Häckels steht die Beschäftigung der Mitarbeiter im Ermessen der Abgeordneten. In der Landtagsverwaltung wird das offensichtlich anders gesehen. Sollte sich herausstellen, dass die Mitarbeiterin nicht vorrangig die parlamentarische Arbeit des Abgeordneten Biedenkopf unterstützt hat, sei die Möglichkeit von Rückzahlungen zu prüfen, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte.

Berichte, denen zufolge das Abgeordnetenbüro des Ministerpräsidenten bislang ins Büro seiner Frau integriert war, mochte Regierungssprecher Häckel nicht bestätigen. Das umstrittene "Büro Ingrid Biedenkopf" wird von der Staatskanzlei bezahlt. Der Regierungssprecher wies darauf hin, dass die sächsischen Abgeordneten nicht verpflichtet seien, ein eigenes Büro zu unterhalten. Der Landtag zahlt jedem Abgeordneten eine allgemeine Kostenpauschale von monatlich 2160 Mark, die zur Abdeckung der Kosten seiner Wahlkreisarbeit gedacht sind. Deren Verwendung wird nicht nachgeprüft. Die PDS hat Biedenkopf unterdessen aufgefordert, das Gehalt seiner Mitarbeiterin an den Landtag zurückzuzahlen.

Ralf Hübner

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