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© Ulrich Baumgarten/vario images

Ladenöffnungszeiten: Hoffen auf ein Wort zum Sonntag

Die christlichen Kirchen stoßen sich am Umgang der Berliner Politik mit dem Sonntag. Sie erwarten, dass die Verfassungsrichter der Ladenöffnung Grenzen setzen.

Es ist nur ein profaner Dienstag, aber Bischof Wolfgang Huber nutzt ihn zur Sonntagspredigt. Er zitiert aus der Bibel, spricht von Muße, Familie, Gemeinsamkeit, und einer „jahrtausendealten Tradition“, die seit dem 3. Jahrhundert auch rechtlich anerkannt sei: „Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligst“, fordert er und: „Sich öffnen für Gottes Heiligkeit“.

Eine Sonntagspredigt für den Sonntag selbst. Denn der und sein verfassungsrechtlicher Wert stehen seit Dienstag auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Die christlichen Kirchen stoßen sich am Umgang der Berliner Politik mit dem heiligen Tag. Seit das Recht zur Ladenschlussgesetzgebung 2006 zu den Ländern wanderte, hat Berlin wie – außer Bayern – alle anderen Bundesländer neue Gesetze erlassen. Die vier Adventssonntage stehen nachmittags zum Einkauf offen, und mit weiteren Anlässen und Verfügungen summiert sich die Zahl der offenen Sonntage auf maximal zehn. „Kein wesentlicher Unterschied zu dem, was früher galt“, betont Karin Seidel-Kalmutzki, die Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses. Und bittet um Pardon: Es sei keine Geringschätzung der Kirchen, aber ihre Klage sei schlicht unzulässig, sie seien durch die Regelung gar nicht beschwert.

Ähnlich undramatisch sieht es Verbrauchersenatorin Katrin Lompscher. „Berlin geht keinen Sonderweg, es besteht keine Dammbruchgefahr und die Regelung ist auch nicht bloß ein erster Schritt, dem weitere folgen sollen“, sagt sie. Man habe bewusst auf Ausnahmen verzichtet und ein abschließendes und eindeutiges Gesetz geschaffen, das keine Schlupflöcher enthalte. Es gebe jetzt sogar mehr Sonntagsschutz als früher; auch im Vergleich mit anderen Bundesländern stehe Berlin gut da, weil die Ausnahmeklauseln in ihre Gesetze aufgenommen hätten, die im Endeffekt mehr verkaufsoffene Sonntage ermöglichen könnten als in der Hauptstadt. Nicht zu vergessen seien die Touristen. Fast ein Viertel ihres Umsatzes verbuchen die Geschäfte dank der Gäste von auswärts, rechnet Nils Busch-Petersen vom Handelsverband Berlin-Brandenburg vor. Von allen, die sich an den Sonntagsöffnungen beteiligten, hätten jetzt auch über ein Drittel mehr Angestellte als früher. Und die meisten Beschäftigten seien nur an maximal zwei Sonntagen überhaupt im Einsatz.

Den Richtern, das wird an diesem Vormittag deutlich, geht es um Fakten, weniger um die Rechtslage. „Wie es so schön heißt: Das Recht ist dem Gericht bekannt“, sagt der Senatsvorsitzende und Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Tatsächlich hatte sich das Gericht mehrfach mit der Sonntagsfrage beschäftigt, zuletzt 2004, als Kaufhof die Sonntagsöffnung für seinen Standort am Berliner Alexanderplatz einklagen wollte. Der Sonntag ist dem Grundgesetz heilig, er gilt als „Institutsgarantie“. Das Urteil war im Senat umstritten, aber die Kaufhof-Beschwerde scheiterte. Unter anderem Papier war es, der sich für eine Liberalisierung stark gemacht hatte. Jetzt aber wollen erstmals die Kirchen Rechte aus der Verfassung ableiten, um den Sonntag wieder zu beruhigen. Ein Ansinnen, das auf Skepsis unter den Richtern stößt. „Was hat Ladenöffnung mit den Kirchen zu tun?“, fragt Richter Brun-Otto Bryde. „In den USA sind die Kirchen am Sonntag voll und die Läden offen. Bei uns wurden die Kirchen immer leerer, obwohl früher sonntags durchgehend geschlossen war.“

Dennoch beklagen die Kirchen, der Sonntagseinkauf verhagele ihnen die Religionsausübung, er mache das Engagement ehrenamtlicher Helfer zunichte, es gehe insgesamt „ein wichtiger Beitrag zur Gesellschaftskultur verloren“, wie Berlins Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky meint. Die Beschränkung auf den Nachmittag helfe nicht, es gehe um den ganzen Tag; der „Grundrechtsschutz könne nicht nach Tageszeiten abgestuft werden“.

Berlins Prozessvertreter, der Staatsrechtler Philip Kunig, verteidigt dagegen den „Erlebniseinkauf in Muße und Gemeinsamkeit“, den auch die Einzelhändler bestätigten. Die wollen gesehen haben, dass sonntags Familien gemeinsam shoppen und gezielter, dafür aber auch mehr, Geld ausgäben. Berlin wahre lediglich den „traditionellen Rechtsbestand“ der alten Bundesregelung, sagt Kunig; die Verwaltung gehe mit ihrem Ermessen sorgfältig und zurückhaltend um.

Auch die Kirchen dürften nach der Verhandlung kaum damit rechnen, dass die Richter die Berliner Regelung kippen; selbst wenn ihre Beschwerde zulässig sein sollte, bedroht das Gesetz die Sonntagsruhe nur beschränkt, bleibt die Sonntagsöffnung doch auch in Berlin die Ausnahme. Ihr Ziel ist, dass die Richter Grenzen für die Landesgesetze ziehen, selbst wenn sie mit ihrer Klage scheitern sollten. Sie wollen, von höchster irdischer Warte, ein klärendes „Wort zum Sonntag“.

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