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Politik: Ladung zum Haftantritt diese Woche - Berlins Justizsenator lehnt Begnadigung Schabowskis ab

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz muss noch in diesem Jahr ins Gefängnis. Mit ihm müssen auch die ehemaligen Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber möglicherweise noch vor Weihnachten ihre Haft antreten.

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz muss noch in diesem Jahr ins Gefängnis. Mit ihm müssen auch die ehemaligen Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber möglicherweise noch vor Weihnachten ihre Haft antreten. An alle drei gehe in den nächsten Tagen die Ladung zum Haftantritt heraus, sagte die Berliner Justizsprecherin Michaela Blume am Montag. Anschließend müssten sie sich innerhalb von 14 Tagen im Berliner Gefängnis Hakenfelde melden. Unterdessen hat Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) nach einem Vorstoß des bayerischen Landtagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) eine Begnadigung Schabowskis abgelehnt.

Der Bundesgerichtshof hatte am 8. November Krenz und die ehemaligen Politbüro-Mitglieder Schabowski und Kleiber zu sechseinhalb, beziehungsweise jeweils drei Jahren Haft wegen mehrfachen Totschlags an DDR-Flüchtlingen an der Mauer verurteilt und damit das Urteil des Berliner Landgerichts vom August 1997 bestätigt.

Krenz hatte nach dem Richterspruch angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Zudem liegt beim Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg noch eine Beschwerde von Krenz.

Sprecherin Blume sagte, sollten sich die früheren DDR-Politiker nicht innerhalb der zwei Wochen in Hakenfelde melden, werde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. In dem Gefängnis wird dann nach Justizangaben geprüft, ob die drei in den offene Vollzug kommen oder eventuell in eine andere Haftanstalt verlegt werden.

Nach dem Urteil war eine Diskussion über eine mögliche Begnadigung der drei früheren DDR-Politiker entbrannt. So hatte sich unter anderem der bayerische Landtagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) für Schabowskis Begnadigung ausgesprochen und sich für diesen bei Berlins Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) in einem Schreiben stark gemacht. Der Vorstoß des CSU-Politikers wurde unterdessen abgelehnt.

Derzeit gebe es keine Gründe, ein amtliches Begnadigungsverfahren einzuleiten, sagte der Senator am Montag. Eine Begnadigung sei jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, erläuterte Gauweiler die am vergangenen Donnerstag bei ihm eingegangene ablehnende Haltung Körtings. Er hingegen glaubt, dass Schabowski anders beurteilt werden müsste. Der CSU-Politiker hatte seinen Vorstoß mit Schabowskis Bekenntnis zu seiner moralischen Mitverantwortung für die Toten an der Mauer begründet.

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