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Politik: Länderfinanzausgleich: Wer zahlt was?

Der Bund erlässt den Ländern 1,5 Milliarden Mark pro Jahr an Zahlungen, die diese bislang in Form von Zinsen und Tilgungen für den Fonds Deutsche Einheit - den Vorläufer des geltenden Solidarpakts für Ostdeutschland - leisten mussten. Der Bund übernimmt den Fonds Deutsche Einheit ab 2005 selbst und damit auch die ab 2020 fällige Restschuld des Fonds von 12,8 Milliarden Mark.

Der Bund erlässt den Ländern 1,5 Milliarden Mark pro Jahr an Zahlungen, die diese bislang in Form von Zinsen und Tilgungen für den Fonds Deutsche Einheit - den Vorläufer des geltenden Solidarpakts für Ostdeutschland - leisten mussten.

Der Bund übernimmt den Fonds Deutsche Einheit ab 2005 selbst und damit auch die ab 2020 fällige Restschuld des Fonds von 12,8 Milliarden Mark. Der Zeitraum für die Tilgung des Fonds wird bis auf 2019 gestreckt. Für die Länder bedeutet das ab 2002 rund eine Milliarde Mark Entlastung jährlich.

Die "Einwohnerveredelung" für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen bleibt erhalten. Das bedeutet, dass für die Berechnungen im Länderfinanzausgleich die Einwohner mit 135 Prozent gewichtet werden, die der anderen 13 Flächenländer mit 100 Prozent. Grund: die besondere Infrastruktur der Stadtstaaten, von der auch die umliegenden Flächenländer profitieren.

Finanzstarke Länder können künftig einen größeren Teil ihrer überdurchschnittlichen Steuermehreinnahmen, nämlich zwölf Prozent, behalten.

Insgesamt darf eine überdurchschnittliche Finanzkraft eines Landes nur noch zu maximal 72,5 Prozent nach bislang 80 Prozent für Zahlungen in den Ausgleichstopf abgeschöpft werden.

Die Lasten für Regionen mit Häfen, die bislang der Bund getragen hat, werden mit einem Festbetrag von 75 Millionen Mark von den Ländern ausgeglichen.

Die Finanzkraft der Kommunen wird bei der Ermittlung der Finanzkraft eines Landes künftig zu 64 Prozent einbezogen. Bislang sind es 50 Prozent, der Bund hatte ursprünglich 100 Prozent vorgesehen. Die Finanzkraft eines Landes ist Basisgröße für den Finanzausgleich.

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