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Landwirtschaft: Aigner sperrt Veröffentlichung der EU-Beihilfen

EU-Hilfen für Bauern kommen vorerst nicht mehr ins Internet. Die Veröffentlichung werde als Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bis zu einer Neuregelung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, teilte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Veröffentlichung der Zahlungen von EU- Beihilfen an Bauern gestoppt, weil aus seiner Sicht mehr Informationen als nötig aufgelistet wurden. Die Veröffentlichung in der bisherigen Form sei mit Blick auf das Ziel der Transparenz unverhältnismäßig, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Aigner sieht sich in ihren Bedenken bestätigt. Auch der Deutsche Bauernverband wertete das Urteil positiv. "Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung zum Beispiel nach Art und Umfang der Beihilfen hat nicht stattgefunden." Der EU-Gerichtshof entschied, die Veröffentlichung der Daten sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dies könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Veröffentlichung nicht über "das absolut Notwendige" hinausgehe.

Zwei Bauern aus Hessen hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite gemäß einer EU-Verordnung die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des Betrages angibt. (dpa)

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