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© Wollf

Langzeitarbeitslose: Arbeitsministerin: Nach drei Tagen die erste Reformidee

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen legt den Ländern ein Kompromissangebot im Streit über die Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor.

Berlin - Schnell ist sie ja, die neue Arbeitsministerin. Gerade mal drei Tage im Amt und schon präsentiert Ursula von der Leyen einen Lösungsvorschlag im verfahrenen Streit um die Jobcenter. Die CDU- Politikerin hatte schon bei ihrem ersten Auftritt über entsprechend „hohen Zeitdruck“ geklagt: Weil das Bundesverfassungsgericht die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für Hartz-IV-Empfänger als Verstoß gegen das Grundgesetz beanstandete, muss sie bis Ende 2010 eine Neuregelung hinbekommen. Was wegen der Langwierigkeit des Gesetzgebungsverfahren bedeutet, dass die Beteiligten noch in diesem Jahr zu Potte kommen müssen.

Nun ist die Idee, die Leyen den Ländern per Eckpunktepapier unterbreitet, größtenteils wohl von fleißigen Sachbearbeitern bereits vor ihrem Amtsantritt entwickelt worden. Und sie ist auch nicht wirklich neu. Die 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose schon bisher allein betreuen, sollen bleiben. Und die 346 Jobcenter würden zwar organisatorisch getrennt, könnten aber freiwillig weiter zusammenarbeiten. Das käme den Betroffenen entgegen, die dann zwar keine „Betreuung aus einer Hand“, aber immerhin „Betreuung unter einem Dach“ erhielten. Leyens Vorvorgänger Olaf Scholz (SPD) hatte in der großen Koalition Ähnliches vorgeschlagen – war damit jedoch am Widerstand der Bundesländer gescheitert.

Damit ihr nicht dasselbe passiert, hat die CDU-Politikerin ihren Vorstoß mit Lockangeboten garniert. Weil die Kommunen befürchten, vom Bund zu viele Hilfsempfänger mit dem Stempel „erwerbsunfähig“ zugeschoben zu bekommen, soll darüber weiter gemeinsam entschieden werden. Schließlich geht es hierbei knallhart um Bares: Nur Erwerbsfähige erhalten vom Bund das Arbeitslosengeld II, um Sozialhilfeempfänger müssen sich Städte und Landkreise selber kümmern. Im Streitfall, so Leyens Gütevorschlag, soll nun der Medizinische Dienst der Krankenkassen über die Erwerbsfähigkeit entscheiden. Und mitreden sollen die Kommunen – trotz eines „Letztentscheidungsrechts“ der Arbeitsagenturen – auch auf einem weiteren klassischen Konfliktfeld: bei der sogenannten Bedarfsprüfung, also der Anrechnung von Vermögen auf die jeweilige Hartz-IV-Leistung.

Ob sich die Länder darauf einlassen, ist ungewiss. Erst vor kurzem noch haben ihre Arbeitsminister einhellig bekräftigt, dass sie die Aufspaltung der Jobcenter für falsch halten. Sie fürchten, wie es Bayerns Ministerin Christine Haderthauer (CSU) formuliert, nur Risiken aufgebrummt zu bekommen. Die Bundesagentur, so stellte NRW-Sozialminister Karl Josef Laumann (CDU) klar, dürfe „auf keinen Fall“ entscheiden, wer arbeitsfähig ist.

Die „problemadäquate Antwort“ auf den Karlsruher Richterspruch wäre aus Ländersicht schlicht eine Grundgesetzänderung. Olaf Scholz hatte, nachdem er mit seinem „kooperativen Jobcenter“ nicht durchgekommen war, mit NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers auf ebendiese Lösung gedrungen – war damit aber an der Union im Bundestag gescheitert. Und die SPD bleibt dabei. Mitten in der Finanzkrise dürfe es keine „Chaotisierung auf dem Arbeitsmarkt“ geben, warnt Fraktionsvize Hubertus Heil. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt könnten nur von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam bewältigt werden. Das sehen im Übrigen auch Sozialverbände wie Caritas oder der Paritätische Wohlfahrtsverband so.

Druck machen die Länder der neuen Ministerin aber nicht nur im Streit um die Zuständigkeit für Hartz-IV-Empfänger. Sie fordern auch, diese besserzustellen. So müssten die Kinder von Langzeitarbeitslosen nicht nur Geld für Kleidung und Essen, sondern auch für Bildungs- und Sportangebote bekommen. Gut möglich, dass Leyen hierzu schon im Januar den nächsten Arbeitsauftrag aus Karlsruhe erhält: die Entwicklung bedarfsgerechter Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Bisher ist deren Höhe allein am Erwachsenenbedarf orientiert. Die Richter befassen sich gerade mit der Frage, ob es sich der Gesetzgeber hier wirklich so leicht machen darf.

Auf Korrekturen drängen die Sozialminister aber auch bei den Renten. Die Zeiten von Kindererziehung müssten stärker als bisher angerechnet werden, fordern sie. Es dürfe nicht sein, dass diejenigen im Alter zu Verlierern würden, die ihre Erwerbsarbeit für die Kindererziehung einschränkten. Zudem müssten Pflegezeiten für Angehörige besser berücksichtigt werden. In Sachen „lebenslauforientierter“ Sozialpolitik könnte eine agile Ursula von der Leyen manchen Pflock einschlagen – zumal die Themen von ihren bisherigen als Familienministerin gar nicht weit entfernt sind.

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