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Langzeitarbeitslose: Streit zwischen Länder und Kommunen

Zwischen den Kommunalverbänden ist ein Streit über die künftige Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser entbrannt. Der Landkreistag forderte, diese Aufgabe allein den Kommunen zu übertragen.

Berlin - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnten dies ab. Für die "Hartz IV"-Empfänger sind generell Arbeitsgemeinschaften zuständig, die die Kommunen zusammen mit den örtlichen Arbeitsagenturen gebildet haben. Daneben betreuen 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte Langzeitarbeitslose in Eigenregie. Die Arbeitsgemeinschaften sind wegen der Kompetenzabgrenzung umstritten.

Land soll Verantwortung tragen

Der Präsident des Landkreistages, Hans Jörg Duppré, sagte, ohne die bürokratischen Eingriffe von Regierung oder Bundesagentur gelinge die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen viel besser. Der Landkreistag sieht sich durch eine Verbandsumfrage bestätigt, wonach von 235 Kreisen und kreisfreien Städten 44 Prozent gegen eine Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft seien.

Der Deutsche Städtetag hielt dem entgegen, die Umfrage habe nur die Landkreise und sechs Options-Städte erfasst. Alle anderen Städte seien gegen eine "Kommunalisierung" der "Hartz IV"-Betreuung. Der Bund dürfe nicht aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entlassen werden, warnte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

"Die Kommunen wären damit überfordert"

Auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, warnte davor, die jetzigen Strukturen erneut umzukrempeln. "Die Kommunen wären damit überfordert, die Mitarbeiter würden verunsichert, die überwundenen Organisationsprobleme würden erneut entstehen", sagte Landsberg. In 170 Arbeitsgemeinschaften hätten die Kommunen ohnehin die Leitung übernommen. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiteten 29.000 Beschäftigte der Bundesagentur und 17.000 der Kommunen. Diese könne man nicht "im Handstreich" den Kommunen zuordnen.

Zu den anstehenden Arbeitsmarktreformen gehört auch ein Regierungskonzept zum Niedriglohnsektor. Hierzu will Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nach Angaben des Handelsblatts voraussichtlich schon kommenden Mittwoch dem Kabinett einen Entwurf vorlegen, der das Arbeitnehmer-Entsendegesetz über den Bausektor hinaus auf die Gebäudereinigerbranche mit ihren 850.000 Beschäftigten ausweitet. Mit dem Gesetz können per Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums Mindestlohn-Tarifverträge für allgemein verbindlich in der Branche erklärt werden.

Beitragssatz soll sinken

Unterdessen bekräftigte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla seine Forderung, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stärker zu senken als im Koalitionsvertrag vereinbart. Geplant ist, den Satz von 6,5 auf 4,5 Prozent zu reduzieren. Pofalla plädierte für eine Rückführung auf 4,25 oder gar 4,0 Prozent, sollen die Spielräume durch Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit da sein. (tso/ddp)

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