zum Hauptinhalt

Politik: Lautlose Profis

Der Bundesgrenzschutz (BGS), zu dem die GSG 9 gehört, unterstützt nach § 9 Abs. 1 Nr.

Der Bundesgrenzschutz (BGS), zu dem die GSG 9 gehört, unterstützt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des BGSGesetzes das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Aufgaben „zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen“. Diese Schutzaufgaben für die deutschen Diplomaten gehören zum Einsatzspektrum der BGS-Beamten auch in anderen Krisenregionen – etwa in Afghanistans Hauptstadt Kabul. Die Anti-Terror-Spezialisten aus St. Augustin bei Bonn können im Gegensatz zu Bundeswehrsoldaten ohne größeren „parlamentarischen Hickhack“ und ohne Entscheidung des Kabinetts ins Ausland geschickt werden. Sie müssen nur angefordert werden, wie durch das Auswärtige Amt, und die Zustimmung des Einsatzlandes haben. Im Fall Irak hatten die USA als Besatzungsmacht die Zustimmung für den GSG-9-Einsatz im Land zwischen Euphrat und Tigris erteilt. ddp

-

Zur Startseite