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Lebensgemeinschaften: Besorgt um die Väter

Immer mehr Kinder werden nichtehelich geboren – empfehlen sich deshalb Gesetzesänderungen?

Berlin - Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern in Deutschland wächst rasant – 1998 waren es noch 553 000, im vorvergangenen Jahr bereits 770 000. Besonders hoch ist die Zahl in den neuen Ländern, doch der Westen holt kräftig auf. Die Grünen wollen jetzt diskutiert wissen, ob es noch zeitgemäß ist, dass automatisch die Mutter allein das Sorgerecht erhält, wenn sich die Eltern nicht einigen können.

Grünen-Familienpolitikerin Ekin Deligöz sagte dem Tagesspiegel: „Diese Gesellschaft verändert sich, auch die Rolle der Väter verändert sich. Es ist paradox, darauf nicht zu reagieren.“ Es sei nicht hinzunehmen, dass Väter alle Pflichten haben, man bei der Gewährung von Rechten aber konservativ bleibe. Praktisch geht es beim Sorgerecht um weitreichende Entscheidungen wie über den Wohnort des Kindes, die Schulart, die Ausbildungs- und Berufswahl, die Religion, ärztliche Behandlungen oder auch die Anlage größeren Kindesvermögens.

Bisher ist es so, dass Väter das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter nicht gerichtlich durchsetzen können, eine Einzelfallüberprüfung ist nicht vorgesehen. Noch 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage grundsätzlich bestätigt, zugleich aber den Gesetzgeber aufgefordert, er müsse „die tatsächliche Entwicklung beobachten und prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben“ werde. Karlsruhe schloss also spätere Gesetzesänderungen zugunsten der Väter nicht aus, wenn so dem Kindeswohl besser Rechnung getragen wird.

Im Bundesjustizministerium ist seit langem ein Thema, dass inzwischen schätzungsweise ein Drittel aller Kinder nichtehelich geboren wird, in vielen Fällen aber eine gemeinsame Sorge nicht vereinbart wird. Die Behörde gab sogar eine Umfrage über die Motive der Mütter in Auftrag – demnach hat mal eine wirkliche Beziehung zwischen Vater und Mutter nie bestanden, mal haben die Eltern Streit. Andere Gründe sind die Angst der Mutter vor praktischen Schwierigkeiten mit Ämtern oder die Sorge, im Falle einer Trennung selbst das Sorgerecht zu verlieren. Auf eine parlamentarische Anfrage teilte die Bundesregierung Deligöz mit, geprüft werde, ob und wie nichtverheiratete Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. Auch die meisten Fachleute seien inzwischen für gesetzgeberische Korrekturen – welchen Inhalt eine Neuregelung haben sollte, sei unter ihnen aber umstritten.

Die Grünen haben unlängst ein Fachgespräch zum Thema organisiert, die dort vorgetragenen Argumente waren ebenfalls sehr konträr. Angelika Nake, Fachanwältin für Familienrecht aus Memmingen, warnte: „Väter, die die Kinder als Machtmittel im Kampf gegen die Mutter einsetzen, dienen dem Wohl der Kinder nicht.“ Professor Roland Proksch von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg plädierte dagegen für eine gemeinsame Sorge von Geburt an: „Es ist an der Zeit, dass die Politik auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse reagiert.“ Die Grünen selbst bereiten nun ein Positionspapier zum Thema vor – mindestens halten sie es für notwendig, dass Vätern den Zugang zur gemeinsamen Sorge per Einzelfallregelung ermöglicht wird.

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