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Politik: Lebenslang für Geiselnehmer von Beslan Opfer kritisieren mangelnde Aufklärung

Moskau/Berlin - Ein russisches Gericht hat am Freitag den vermutlich einzigen überlebenden Geiselnehmer von Beslan zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht habe zwar entschieden, dass der Angeklagte die Todesstrafe verdient habe, betonte der vorsitzende Richter Tamerlan Agusarow vom Obersten Gericht der russischen Teilrepublik Nordossetien.

Moskau/Berlin - Ein russisches Gericht hat am Freitag den vermutlich einzigen überlebenden Geiselnehmer von Beslan zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht habe zwar entschieden, dass der Angeklagte die Todesstrafe verdient habe, betonte der vorsitzende Richter Tamerlan Agusarow vom Obersten Gericht der russischen Teilrepublik Nordossetien. Die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Todesstrafe konnte jedoch nicht verhängt werden, weil die Todesstrafe in Russland seit 1996 ausgesetzt ist.

Bei der Geiselnahme in der Schule von Beslan und der anschließenden Erstürmung des Gebäudes durch russische Sicherheitskräfte waren im September 2004 nach offiziellen Angaben 331 Menschen getötet worden, darunter 186 Kinder. Demnach waren unter den Toten auch 31 der insgesamt 32 Entführer. Augenzeugen hatten dagegen behauptet, einigen Terroristen sei die Flucht gelungen. Der nun verurteilte Nurpaschi Kulajew war vor seiner Festnahme beinahe von aufgebrachten Angehörigen gelyncht worden. Als Drahtzieher der Geiselnahme gilt der tschetschenische Terrorist Schamil Bassajew, dem bereits eine Reihe von Anschlägen zur Last gelegt wird.

Bereits in der vergangenen Woche war Kulajew der Geiselnahme, des Mordes und des Terrorismus schuldig befunden worden. Das Gericht in Wladikawkas stufte die Geiselnahme als Terrorakt ein. Kulajew hatte im Prozess am Ende auf nicht schuldig plädiert. Er gab zwar zu, an der Geiselnahme beteiligt gewesen zu sein, bestritt aber, jemanden getötet zu haben. Außerdem hatte er behauptet, von den anderen Entführern gezwungen worden zu sein, bei der Geiselnahme mitzumachen. Er muss seine Strafe in einer Hochsicherheits-Strafkolonie absitzen. Der Anwalt des 25-Jährigen hat unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen.

Die Angehörigen der Opfer zeigten sich mit dem Urteil unzufrieden: „Wir hatten gehofft, die Wahrheit würde ans Licht kommen. Aber sie kam im Urteil nicht vor“, sagte Waleri Karlow nach Angaben der Nachrichtenagentur Interfax. Zugleich kritisierte er, es sei immer noch nicht geklärt, wie die schwer bewaffneten Geiselnehmer an den Checkpoints in Beslan vorbeikommen und in die Schule gelangen konnten. Eine andere Angehörige sagte, sie sei sicher, niemand außer Kulajew werde bestraft werden. Die Überlebenden von Beslan und die Familien der Opfer werfen den Behörden schwere Versäumnisse vor. So ist bis heute umstritten, ob die Sicherheitskräfte tatsächlich erst eingriffen, nachdem die Terroristen das Feuer eröffnet hatten, oder ob sie das Gebäude auf eigene Faust stürmten. vs

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