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Lebensversicherungen: Ein Glossar der wichtigsten Begriffe

Garantiezins, Überschussbeteiligung, Bewertungsreserve - was verbirgt sich dahinter?

Garantiezins:

Dieser legt fest, wie viel Zins die Versicherer den Versicherten mindestens auf die gezahlten Beiträge gewähren müssen – abzüglich der Kosten für die Verwaltung und für die Vorsorge für den Sterbefall. Wegen des niedrigen allgemeinen Zinsniveaus wurde der Garantiezins in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt (siehe Grafik). Über seine Höhe entscheidet letztlich das Bundesfinanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Überschussbeteiligung: So heißt die Beteiligung der Kunden an Überschüssen, die der Versicherer über den Garantiezins hinaus erzielt. Sie wird unter staatlicher Aufsicht vom Vorstand des Unternehmens festgelegt und ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, nachdem die Versicherungsmanager den Gewinn für die Aktionäre und die zur Sicherung des Unternehmens benötigten Reserven (Eigenmittel) beschlossen haben.

Bewertungsreserve: Dies ist die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert der Kapitalanlagen und deren Einkaufswert. Seit 2008 muss der Versicherungsnehmer bei Auslaufen seines Vertrages zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Kontrollieren kann der Kunde das allerdings nicht selbst.

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