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Politik: Lebenswichtig und angstbesetzt

Organspenden in Deutschland: Zahlen, Daten, Fakten – und das neue Gesetz.

Berlin - Der Skandal um mutmaßliche Manipulationen bei Organtransplantationen am Universitätsklinikum Göttingen könnte das Vertrauen der Bürger nachhaltig erschüttern. Der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig: Gerade erst hatten Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes auf den Weg gebracht, mit der mehr Menschen zur Organspende animiert werden sollen. Einige Hintergründe zu Organtransplantationen:

Warteliste: Bundesweit stehen rund 12 000 schwer kranke Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. Alle acht Stunden stirbt nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein Mensch auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Wer eine Spende braucht, erfährt nicht, auf welchem Platz der Warteliste er steht. Über die Vergabe von Spenderorganen wird laut Gesetz nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit entschieden.

Zahl Organspender: Im Jahr 2011 spendeten rund 1200 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe, das waren rund sieben Prozent weniger als im Jahr davor. In der Folge sank 2011 auch die Zahl der gespendeten Organe von rund 4200 auf etwa 3900.

Geeignete Organe: Das sind Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Außerdem lassen sich Gewebe wie zum Beispiel Hornhaut oder Knochen verpflanzen.

Gesetzliche Voraussetzungen: Der Verstorbene oder seine Angehörigen müssen zum einen in die Organentnahme eingewilligt haben. Zudem muss der Hirntod von Ärzten eindeutig festgestellt worden sein. Infrage kommen nur jene Menschen, bei denen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400 000 Menschen.

Anvisierte Ziele: Mit der gesetzlichen Neuregelung des Transplantationsgesetzes soll erreicht werden, dass sich mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen. Noch in diesem Jahr sollen sie von ihrer Krankenkasse erstmals ein Schreiben erhalten, mit dem sie über die Organspende informiert und zur Abgabe einer freiwilligen Erklärung über ihre Bereitschaft zur Organspende aufgefordert werden. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen – wie etwa Reisepass oder Führerschein – Informationen zur Organspende ausgeben. Die Regelung ist noch nicht in Kraft getreten.

Hintergrund der Neuregelung: Drei Viertel der Deutschen sind laut Umfragen zwar grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Bislang besitzt aber nur ein Viertel einen Organspendeausweis.

Recht der Spender: Es gilt auch weiterhin, dass die Spendenbereitschaft nur für bestimmte Organe erklärt werden kann oder Organe ausdrücklich ausgeschlossen werden können.

Nachweis der Spendenbereitschaft: Das erfolgt wie bisher auf einem Organspendeausweis. Perspektivisch soll die Spendebereitschaft – auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten – auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerkt werden können. Dagegen gibt es allerdings wegen datenschutzrechtlicher Bedenken erheblichen Widerstand. AFP/dpa

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