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Politik: Lesen Sie selbst

Wie Merkels Finanzexperte Kirchhof sich gegen den Vorwurf verteidigt, er halte seine Steuerpläne zurück

Paul Kirchhof beantwortet weiterhin alle Fragen. Natürlich habe ihm Angela Merkel keinen Maulkorb verpasst, versicherte er am Dienstag in Schwerin. Das passe schließlich auch nicht zur Kanzlerkandidatin der Union, und halten würde er sich gegebenenfalls ja auch nicht daran. Wenn die Fragen nicht allzu privat sind, werde er keine Antwort schuldig bleiben, versicherte der Finanzexperte in Merkels „Kompetenzteam“, auch zur Rente, meinte er später, wolle er sich weiter äußern.

So machte Kirchhof abseits davon auch aus der Zahl seiner Töchter kein Geheimnis. Es seien ganz im Sinne von Angela Merkel „vier“ ; und zwar „zwei eigene und zwei Schwiegertöchter, die ich als eigene nehme“. Keine Abschläge also, aus denen ein lästernder Kanzler auf Brutto- und Netto-Verwandte schließen könnte, weil Merkel im TV-Duell mit ihm Kirchhof irrtümlich vier Töchter zugeordnet hatte.

Es gab an Bord des MS „Schwerin“ vor dem Schweriner Schloss allerdings Wichtigeres klarzustellen in Sachen geplanter großer Steuerreform. So seien alle vom möglichen Finanzminister in spe zwecks Streichung ins Visier genommenen Subventionen und Steuerausnahmen in den Petersberger Beschlüssen der CDU, in der Subventionsabbau-Liste der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück und vor allem „in meinem Buch“ nachzulesen. „Da steht alles drin“, betonte Kirchhof mehrfach. Womit die Frage nach angeblich geheimen Streichlisten beantwortet war. Der Steuerexperte bleibt dabei, dass es ihm um mindestens „418“ solcher Tatbestände gehe und er hoffe, diese in einer Legislaturperiode zu Fall bringen zu können. Wenn die ersten hundert Subventionen gestrichen sind, sei eine „Tür aufgestoßen“, und herein komme „eine Dynamik, die unaufhaltsam ist“. Vereinbart sei mit der Union jedoch ein „behutsames“ Vorgehen, weshalb er nur Steuersätze von „zwölf bis 39 Prozent“ und nicht den von ihm favorisierten Einheitssteuersatz von 25 Prozent versprechen könne. Es könne dem Bürger halt nicht mehr Geld zurückgegeben werden, als durch Subventionsabbau gespart werde.

Mit Geduld und ohne Schärfe verwies der einstige Verfassungsrichter Fragen zu Behauptungen und Vermutungen der politischen Gegner in die Kategorien „abwegig“ und „absurd“. Er wolle keineswegs Arbeitslosengeld oder Krankengeld besteuern. „So eine Torheit ist in unserem Steuerkonzept nicht vorgesehen.“ Es mache keinen Sinn, wenn der Staat mit der einen Hand nehme, was die andere gerade ausgereicht habe. Auch Bafög-Einkommen und Spenden sollen demnach steuerfrei bleiben.

Der Sparerfreibetrag aber soll fallen. Er werde durch einen niedrigen Steuersatz für Klein- und Mittelverdiener ausgeglichen, sagte der Steuerjurist. Nicht prognostizieren wollte Kirchhof für sein Einheitssteuersatz-System den Umfang der möglichen Steuerausfälle. Kirchhofs Kritiker sprechen von jährlich 43 Milliarden Euro. Doch eine solche Schätzung hält Kirchhof für unseriös, solange seine Ideen zur Bilanzrechtsreform, die die Unternehmensbesteuerung betrifft, nicht auf dem Tisch liegen.

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