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Väter sollen künftig leichter das gleichberechtigte Sorgerecht für ihre Kinder bekommen.

© ddp

Leserdebatte: Richter stärken Sorgerecht unverheirateter Väter

Unverheiratete Väter können das Sorgerecht für ihr Kind ab sofort leichter erwirken. Bislang waren sie auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Das geht so nicht, sagen die Karlsruher Richter.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (Az.: 1 BvR 420/09)

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Die Karlsruher Richter ordneten eine Übergangsregelung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung an.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Karlsruher Entscheidung ausdrücklich, „weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft“. Die Ministerin sieht sich durch das Urteil in ihren Überlegungen bestärkt, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. „Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können.“ Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen sei. „Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt“, sagte die Ministerin in Berlin.

Bereits Dezember 2009 hatte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Seither ist unter den Parteien eine Debatte über eine Neuregelung entbrannt. Die FDP will einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht. Eine solche Lösung hatten grundsätzlich auch CDU-Politiker gutgeheißen. Die CSU hingegen hält die Widerspruchslösung für „nicht ausreichend durchdacht", wie CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär sagte. Es dürfe „in keinem Fall dazu kommen, dass die Mutter in einer ohnehin hochemotionalen Phase auch noch tätig werden muss." Der aktive Part müsse vom Vater ausgehen.“ (sf/dpa/AFP)

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