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Politik: Letzter Schliff

Nach der weitgehenden Einigung zur Zuwanderung und zum Sicherheitspaket II am Donnerstagabend wollen die Fachpolitiker der rot-grünen Koalition den Vorhaben gemeinsam mit Innenminister Otto Schily am Sonntag den letzten Schliff geben. Dabei rechnet keiner der Unterhändler mit größeren Änderungen.

Nach der weitgehenden Einigung zur Zuwanderung und zum Sicherheitspaket II am Donnerstagabend wollen die Fachpolitiker der rot-grünen Koalition den Vorhaben gemeinsam mit Innenminister Otto Schily am Sonntag den letzten Schliff geben. Dabei rechnet keiner der Unterhändler mit größeren Änderungen. SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler glaubt, dass es dabei allenfalls noch kleine Änderungen geben wird. Zum Thema Online Spezial: Innere Sicherheit Der Innenexperte der Grünen, Volker Beck, sagte: "Wir hoffen zumindest, dass wir gemeinsam mit dem Innenminister die letzten Hürden nehmen können". Diskussionen hatte es in der Expertenrunde am Donnerstag über das Nachzugsalter für die Kinder von Zuwanderern gegeben. Es bleibt aber im Wesentlichen bei Schilys Kompromissvorschlag, wonach Kinder bis zum 14. Lebensjahr ihren Eltern nach Deutschland folgen dürfen. Das Gesetz enthält jedoch die Klausel, dass der Nachzug von Kindern über 14 Jahren gewährt werden kann, "insbesondere wenn ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind".

Beim zuletzt noch in wesentlichen Teilen umstrittenen Sicherheitspaket II fand die Runde zu Einmütigkeit. Trotz einiger Schwächen sei das Gesamtwerk "akzeptabel", sagte SPD-Innenexperte Rüdiger Veit. Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, der vor allem die Abschnitte zu den Geheimdiensten kritisiert hatte, signalisierte Zustimmung. Nach Angaben aus Grünen-Kreisen wurde der Passus gestrichen, der dem Verfassungsschutz erweiterte Abhörmöglichkeiten geben sollte. Hier soll das weitere parlamentarische Verfahren abgewartet werden, wozu auch eine öffentliche Anhörung gehören wird. Die erweiterten Möglichkeiten für die Geheimdienste seien "in einzelnen Punkten durchaus einsichtig", sagte Ströbele und verwies auf die Möglichkeit, dass der Verfassungsschutz nun auch bei Luftfahrtunternehmen Erkundigungen über Personen und Kunden einholen darf.

Gleiches gilt für Banken: Sie werden künftig Daten über Konten an den Verfassungsschutz weitergeben müssen, wenn diese angefordert werden. Ströbele hatte hier Bedenken, weil verkannt werde, welche Folgen allein die Tatsache einer Anfrage bei einer Bank haben könnte. Er halte es für richtiger, hier - ähnlich wie auch von Finanzminister Eichel in anderem Zusammenhang vorgeschlagen - eine Zentralstelle einzurichten, welche Kontendaten sammelt. So könnten direkte Anfragen an Banken vermieden werden.

Die Befugnisse und Kooperationsmöglichkeiten der Geheimdienste werden erheblich erweitert, nicht zuletzt die des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesnachrichtendienstes (BND), die nun teilweise denen des Verfassungschutzes angeglichen werden. Auch diese Dienste dürfen künftig von Telekommunikationsdiensten und anderen Telediensten Auskünfte verlangen; der Verfassungsschutz zusätzlich bei Postdiensten, Luftfahrtunternehmen und Geldinstituten. Die Erweiterungen beziehen sich nicht auf die Hauptarbeit des Verfassungschutzes, nämlich extremistische Bestrebungen gegen die grundgesetzliche Ordnung im Inland, sondern neben sicherheitsgefährdender Spionage vor allem auf die neue Kategorie "Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker".

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