Politik : Leyen will Rolle der Väter stärken Kritiker beklagen Einmischung in Familie

20.11.2005 00:00 UhrVon -

Berlin - Die designierte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihren Elterngeld-Vorstoß als „Lockmittel“ des Staates für mehr Mut zum Kind verteidigt. Die niedersächsische CDU- Politikerin ist dafür, das Elterngeld von maximal 1800 Euro monatlich ab 2007 nur dann über ein ganzes Jahr komplett auszuzahlen, wenn der Vater mindestens zwei Monate davon zu Hause bleibt.

Sie wolle erreichen, dass Männer mit dieser Auszeit aus dem Beruf die „tiefe Erfahrung“ der ersten Lebensmonate eines Kindes machen und „Respekt vor der Erziehungsarbeit“ erwerben. „Wir müssen eine Kultur entwickeln, in der die Vaterrolle so wichtig wird wie die Mutterrolle“, sagte von der Leyen im ZDF.

Wer den geplanten Regelungen nicht folgen wolle, könne „auf das Elterngeld ja verzichten“ – insofern handele es sich keineswegs um eine Einmischung des Staates in das Familienleben junger Eltern. Letztlich wolle sie einen „Mentalitätswechsel“ erreichen, damit sich mehr Paare für Kinder entscheiden, sagte die designierte Ministerin.

„Das ist verfassungswidrig. Der Staat hat sich zu enthalten in der Einflussnahme darauf, wie Eltern ihre Erziehung wahrnehmen“, sagte dagegen der Familienrechtler Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 10. November 1998 festgehalten. Der Beziehungswechsel im ersten Lebensjahr sei „von schlimmstem Einfluss auf das Kind“.

Kritik kam auch aus der CSU. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis sagte dem Blatt: „Das ist der falsche Weg. Das muss man den Eltern und der Freiheit der Familie überlassen.“ Die FDP-Expertin Ina Lenke erklärte: „Ich finde es falsch, auf Männer einen Zwang zur Hausarbeit auszuüben. Das muss partnerschaftlich organisiert werden.“ Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte dagegen die Einführung des Elterngeldes. Im Koalitionsvertrag heißt es in der entsprechenden Passage: „Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei der Mutter reserviert.“ dpa

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