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Politik: Libyer bezeichnen sich als unschuldig - Anklage und Verteidigung einigen sich auf beschleunigtes Verfahren

Die beiden libyschen Angeklagten im Verfahren wegen des Lockerbie-Anschlags haben sich am Mittwoch als unschuldig bezeichnet. Abdel Basset Ali al Megrahi und Lamen Chalifa Fimah werden beschuldigt, einen Boeing-Jumbo der Fluggesellschaft Pan Am am 21.

Die beiden libyschen Angeklagten im Verfahren wegen des Lockerbie-Anschlags haben sich am Mittwoch als unschuldig bezeichnet. Abdel Basset Ali al Megrahi und Lamen Chalifa Fimah werden beschuldigt, einen Boeing-Jumbo der Fluggesellschaft Pan Am am 21. Dezember 1989 mit einem Sprengstoffanschlag über der schottischen Ortschaft Lockerbie zum Absturz gebracht zu haben. Alle 259 Flugzeuginsassen und elf Einwohner von Lockerbie kamen ums Leben. Anklage und Verteidigung einigten sich in einer Anhörung vor der eigentlichen Prozesseröffnung im Mai auf mehrere Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens.

"In Abwesenheit meiner Mandanten plädiere ich formell auf nicht schuldig", sagte der Verteidiger der beiden in den Niederlanden inhaftierten Libyer, Taylor. Der Prozess soll am 3. Mai vor einem Einzelrichter nach schottischem Recht in einem ehemaligen US-Stützpunkt in den Niederlanden beginnen.

Mit diesem Kompromiss hatte Libyen in die Auslieferung der Angeklagten eingewilligt. Acht Jahre lang hatte Tripolis die Auslieferung der beiden als Drahtzieher des Anschlags verdächtigten Landsleute verweigert. Das nordafrikanische Land wurde deswegen jahrelang mit Sanktionen belegt. Die Vereinten Nationen (UNO) hoben sie erst auf, nachdem das Land einer Kompromiss-Lösung zugestimmt hatte.

Die Anhörung, in der es um die Zulassung von ehemaligen amerikanischen und europäischen Geheimdienstagenten als Zeugen geht, fand in Edinburgh statt. Die Angeklagten hatten auf ihre Teilnahme verzichtet. Die Anklage lautet auf Mord, Verschwörung und Verstoß gegen das britische Gesetz für die Sicherheit im Luftverkehr.

Der schottische Staatsanwalt Boyd und die Verteidiger erklärten, sie wollten Maßnahmen zum Schutz der Identität der Geheimdienstagenten akzeptieren. Dazu könnte etwa ein im Gerichtssaal installierter Sichtschutz gehören. Außerdem wolle man sich vor Beginn der Verhandlung auf unstrittige Beweise einigen.

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