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Politik: Lidl muss Werbeangebote auf Vorrat haben

Berlin Die Discountkette Lidl hat einen Rechtsstreit mit der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb verloren. Lidl darf für Waren des täglichen Bedarfs – im vorliegenden Fall Computerbildschirme mit Funk-Tastatur – nicht in hervorgehobener Weise werben, wenn die Artikel nicht mindestens zwei Tage vorrätig seien, heißt es in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Berlin Die Discountkette Lidl hat einen Rechtsstreit mit der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb verloren. Lidl darf für Waren des täglichen Bedarfs – im vorliegenden Fall Computerbildschirme mit Funk-Tastatur – nicht in hervorgehobener Weise werben, wenn die Artikel nicht mindestens zwei Tage vorrätig seien, heißt es in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Die Wettbewerbsschützer hatten geklagt, weil Lidl in regionalen Zeitungen ganzseitig für den Computerbildschirm geworben hatte, der Artikel aber schon nach einer Stunde ausverkauft gewesen sei. Tsp

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