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Politik: Liste mit Lücken

Bei der Föderalismusreform gibt es Einigkeit in vielen Punkten – nur bei Bildung und Umwelt nicht

Berlin - Franz Müntefering und Edmund Stoiber haben bei ihren Vorschlägen zur Föderalismusreform wichtige Punkte offen gelassen. Die Chefs der Föderalismuskommission haben ihre Ankündigung wahr gemacht, nur vorzuschlagen, was allgemeiner Zustimmung sicher sein kann. Damit droht bei Teilen der Reform, voran Bildungspolitik und Umweltrecht, der Rückfall in den Status quo. Dann bliebe es beim Rahmenrecht des Bundes (das eigentlich alle abschaffen wollten), und das heißt: Zersplitterung des Rechts und ständiger Kompetenzstreit, der regelmäßig zu Klagen in Karlsruhe führt. Für den CDU-Bildungspolitiker Günter Krings wäre die Reformkommission bei einer Nichteinigung zur Bildung gescheitert. „Dann könnte man die Sache insgesamt lassen. Denn es war das Ziel der Kommission, geschlossene Kompetenzblöcke neu zuzuordnen.“ Krings moniert, dass in der Bundesbürokratie gemauert werde.

Doch haben Stoiber und Müntefering auch auf einer Reihe von Feldern endgültige Reformvorschläge gemacht. So werden die Mitwirkungsrechte des Bundesrats beschnitten, eines der Hauptziele der Reform ist somit umgesetzt. Das gelingt, vereinfacht gesagt, indem die bisherige Kopplung von inhaltlichem Recht und Verwaltungsverfahren aufgelöst wird. Die Länder können selber regeln, wie sie ein Gesetz umsetzen, verzichten aber darauf, es im Bundesrat stoppen zu können. Allein dadurch verringert sich die Zahl der Zustimmungsgesetze von 60 auf 30 Prozent. Die Zahl steigt allerdings wieder, weil ein neues Zustimmungsrecht eingeführt wird: Bei Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder müssen diese zustimmen. Dadurch steigt die Zahl der Gesetze, die ohne den Bundesrat nicht gehen, wieder auf 35 bis 40 Prozent. Doch zwingt es den Bund, sich früh zu überlegen, wie er die Finanzierung gestalten will. Bislang war es oft so, dass der Bund Gesetze machte – Stichwort: Kindergartenplatzgarantie –, ohne die nötige Finanzierung zu leisten.

Bund und Länder sind künftig für ihre Beamten selbst zuständig, was zu Unterschieden bei Bezahlung, Laufbahnregelung und Pensionen führen dürfte. Zudem wird durch einen neuen Passus im Grundgesetz erleichtert, dass die Länder das Beamtenrecht modernisieren können, etwa zur Kündbarkeit oder bei Leistungskriterien. Nur so genannte Statusrechte werden zentral geregelt. In weiten Bereichen des Wohnungswesens, etwa beim sozialen Wohnungsbau, werden künftig die Länder allein das Sagen haben, ebenso bei der Wohnungsbauförderung . Auch aus der Finanzierung von Gemeindestraßen zieht sich der Bund zurück. Ladenschluss wird Ländersache.

Von den so genannten Mischfinanzierungen , bei denen Bund und Länder kooperieren, wird nur die für den Hochschulbau angeschafft. Das übernehmen die Länder allein, der Bund stellt aber bis 2019 seinen Anteil zur Verfügung. Als Gemeinschaftsaufgaben erhalten bleiben die Forschungsförderung , die regionale Wirtschaftsförderung und der Küstenschutz. Die Finanzhilfen des Bundes an die Länder werden neu geregelt. Sie gelten künftig nur befristet und sollen hinsichtlich ihrer Verwendung regelmäßig überprüft werden. Als Einstieg in die Steuerautonomie der Länder , nicht zuletzt eine FDP-Forderung, soll die Höhe der Grunderwerbsteuer künftig regional festgelegt werden. Eventuelle Strafzahlungen wegen Verletzung des Euro-Stabilitätspakt teilen sich Bund und Länder: Berlin übernimmt zwei Drittel, die Länder den Rest.

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