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Politik: Lockere Schweden, harte Amerikaner

Wie der Umgang mit Nebeneinkünften in anderen Ländern geregelt ist

Abgeordnete in Italien dürfen zusätzlich zu ihren Diäten von monatlich 5522 Euro netto so viel verdienen, wie sie wollen, sofern sie das Geld nicht von staatlichen Institutionen oder staatsabhängigen Konzernen beziehen und sie es einmal pro Jahr nach Höhe und Herkunft offen legen. Diese „Hitliste der Reichsten“ ist für die Medien immer wieder ein gefundenes Fressen. Die drei reichsten Abgeordneten waren zuletzt drei Anwälte von Premier Berlusconi. Für Regierungsmitglieder gilt seit dem 1. Januar das „Gesetz über Interessenkonflikte“, wonach sie persönlich keine Firmen führen und bis zu zwölf Monate nach Mandatsende nicht von einem Unternehmen angestellt werden dürfen. Einkommen aus „früheren“ Beschäftigungen zu beziehen, ist aber erlaubt.

In Polen erhalten die Parlamentarier, die aus ihrer bisherigen Funktion ausscheiden, ein Gehalt, das dem eines stellvertretenden Ministers entspricht: Mit rund 2010 Euro im Monat beträgt ihr Verdienst mehr als das Vierfache des Durchschnittseinkommens. Volksvertreter, die ihren angestammten Beruf weiter ausüben wollen, müssen sich mit einer Aufwandsentschädigung von 502 Euro begnügen, dafür können sie dann aber auch zusätzlich so viel verdienen, wie sie wollen. Jedes Jahr bis Ende April haben die Abgeordneten eine Erklärung über Vermögen und Höhe ihrer Einkommensteuer vorzulegen, ebenso über die Vermögensverhältnisse ihrer Ehepartner.

Ein Abgeordneter in den Niederlanden erhält derzeit 7177 Euro Aufwandsentschädigung im Monat, dazu kommt ein Urlaubsgeld von acht Prozent. Wer Nebeneinkünfte hat, kann die angeben. Übersteigt die Summe 14 Prozent der Aufwandsentschädigung, wird sie davon abgezogen, aber nicht mehr als insgesamt 30000 Euro. Wer sich weigert, Nebeneinkünfte anzugeben, dem wird die Aufwandsentschädigung auf 55000 Euro gekürzt. Die Abgeordneten veröffentlichen zwar ihre Nebentätigkeiten auf der Website des Parlaments, geben aber nur an, ob diese bezahlt oder unbezahlt sind.

In den USA gilt seit 1989 ein Ethik- Code, der Nebeneinkünfte weitgehend verbietet. Grundsätzlich orientiert sich die Abgeordneten-Entlohnung an den Gehältern leitender Staatsdiener. Einfache Delegierte und Senatoren verdienen derzeit 158 100 Dollar netto im Jahr. Je nach Rang steigt das Gehalt auf bis zu 203 000 Dollar für den Parlamentspräsidenten, die Fraktionsführer bekommen 175 600 Dollar. Dabei steht es jedem frei, auf Gehaltserhöhungen zu verzichten – und manche tun das tatsächlich, um der unpopulären Diskussion aus dem Wege zu gehen. Honorare für Reden und andere Auftritte oder Pressebeiträge dürfen nicht angenommen werden. Als Kompensation ist eine Spende an eine gemeinnützige Organisation in Höhe von maximal 2000 Dollar möglich. Bezahlte Lehrtätigkeiten kann die Ethik-Kommission erlauben. Sie muss auch Posten in der Wirtschaft, etwa in Aufsichtsräten, genehmigen, die ohnehin nur unentgeltlich auszuüben sind. Der gläserne Abgeordnete gehört in den USA zur Selbstverständlichkeit. Jedes Jahr müssen die Mitglieder von Kongress und Senat eine dezidierte Aufstellung ihrer Finanzen offen legen.

In Schweden gibt es keine Begrenzung bei Nebenjobs. Es gibt auch keine Verpflichtung für Reichstagsabgeordnete, solche Tätigkeiten anzumelden. Hierfür gibt es nur ein freiwilliges Register, in dem ungefähr 70 Prozent der Abgeordneten aufgeführt sind. So gibt es auch keine Regeln zur Kontrolle, inwieweit gezahlte Honorare der Arbeitsleistung entsprechen. pak/tro/klb/mbk/anw

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