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Politik: Luftsicherheit: Schäuble legt nach

Minister will Klarheit auch in Grenzsituationen

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält ungeachtet der Kritik an seinen Vorschlägen für eine Grundgesetzregelung zum Abschuss entführter Passagiermaschinen fest. „Der Rechtsstaat muss neue Wege gehen, um auf die neuen Bedrohungen vorbereitet zu sein. Auch in Grenzsituationen muss er sagen können, wer entscheidungsbefugt ist“, schreibt Schäuble in einem Beitrag für den Tagesspiegel. Wenn der Staat kapituliere, so der CDU-Politiker, verweigere er sich kategorisch seiner Schutzpflicht gegenüber den von dem Anschlag bedrohten Menschen.

Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Passage im Luftsicherheitsgesetz, die den Abschuss eines Passagierflugzeugs erlaubte, für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Innenminister will nun den Begriff Verteidigungsfall im Grundgesetz mit einem „sonstigen Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ erweitern. Damit könnte er bei einem drohenden Terroranschlag das Kriegsvölkerrecht anwenden und die Bundeswehr im Inneren einsetzen.

Der neue Terrorismus lasse die traditionelle Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen, argumentiert der Innenminister: „Es macht auf Dauer keinen Sinn, dass die Bundeswehr überall auf der Welt vielfältige Aufgaben wahrnehmen kann, nur nicht in dem Land, in dem das Grundgesetz gilt – eine Aufgabentrennung, mit der die deutsche Verfassungslage nahezu ein Unikat unter den westlichen Demokratien ist.“

FDP-Sicherheitsexpertin Birgit Homburger kritisierte Schäuble. „Es geht dem Innenminister ganz offensichtlich nicht um das Schließen einer Regelungslücke, sondern um ein Einfallstor für einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren.“ Für die FDP komme das nicht in Frage. Auch SPD und Grüne kritisierten Schäubles Aussagen. Tsp/ddp

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