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Politik: Mahnbescheid - nach 27 Jahren

Hans Schneider (Name von der Redaktion geändert) wunderte sich. Ende Januar bekam er Post von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).

Hans Schneider (Name von der Redaktion geändert) wunderte sich. Ende Januar bekam er Post von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). "Sehr geehrter Herr Schneider", steht in dem Brief, "ab dem 1. Januar 1997 sind Sie versicherungspflichtig". Und weil der Freiberufler Schneider seit Jahren nichts in die Rentenkasse eingezahlt hatte, folgte die Strafe auf dem Fuß: 52 043,04 DM möge er nachentrichten, hieß es - Pflichtbeiträge für die Zeit von 1997 bis 2001, die der Selbständige Schneider der Rentenanstalt noch schuldig sei. Aber bitteschön dalli. "Die Beiträge sind spätestens bis zum 15. des Kalendermonats, für den sie gelten, zu zahlen", schrieb die Behörde per Formbrief. Ansonsten werde ein Säumniszuschlag von einem Prozent pro Monat fällig. Und damit sich Rentenschuldner Schneider bloß keinen falschen Hoffnungen hingibt, stellt die Behörde klar: "Die rückständigen Beträge von 52 043,04 DM sind unverzüglich zu zahlen."

"Unverzüglich" - dieses Attribut gilt jedoch nicht für die BfA selbst. Denn die Rentenversicherer, die jetzt aufs Tempo drücken, haben sich selber viel Zeit gelassen. 26 Jahre und neun Monate, um genau zu sein. Am 1. April 1975 hatte Schneider, nicht ahnend, welche Lawine später auf ihn zurollen würde, den fatalen Antrag bei der Rentenbehörde gestellt. Der Mann, bis dahin in einem Unternehmen angestellt, machte sich selbständig. Der BfA schrieb er einen Brief, weil er auch weiterhin in die Rentenkasse einzahlen wollte - allerdings freiwillig, wie er meinte. Das war ein Irrtum. Denn nach jahrzehntelanger Prüfung stellten die Rentenexperten jetzt fest: Der Absender ist versicherungspflichtig.

Eine schwierige Prüfung muss das gewesen sein. Oder vielleicht ist Schneiders Antrag einfach hinter den Schreibtisch des Bearbeiters gerutscht. Oder diente der Büropflanze als Untersetzer. Wer weiß. Erfahren wird man wohl nie, welch verschlungene Wege der Rentenantrag in seinem langen Leben gegangen ist. Nur eines ist klar: Irgendwann ist er angekommen.

"Ich konnte mich überhaupt nicht mehr erinnern, dass ich damals den Antrag gestellt habe", sagt Schneider. In all den Jahren hat er keinen Gedanken mehr an den Vorgang verschwendet. Das rächt sich jetzt. Es sei doch merkwürdig, dass sich der Mann gar nicht mehr gerührt habe, heißt es bei der BfA. Nun soll er nachzahlen - 26 609,13 Euro. Es hätte noch schlimmer kommen können: Denn in Rechnung gestellt werden nur die Beiträge, die ab dem Jahr 1997 fällig geworden sind, der Rest ist verjährt.

Hans Schneider tröstet das nur wenig. Er hat seinen Rechtsanwalt eingeschaltet und Widerspruch eingelegt. Trödeln durfte er dabei aber nicht. Einen Monat Zeit hat man als Bürger, um sich gegen einen Verwaltungsakt der öffentlichen Hand zu wehren. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Egal, wie lang die Behörde vorher getrödelt hat.

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