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Politik: Mainz fordert Koordination der Länder bei Strafvollzug

Berlin - In den Ländern wird es künftig Unterschiede beim Strafvollzug geben. Das von der SPD regierte Rheinland- Pfalz dringt aber darauf, auch angesichts der mit der Föderalismusreform erreichten Länderzuständigkeit eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen.

Berlin - In den Ländern wird es künftig Unterschiede beim Strafvollzug geben. Das von der SPD regierte Rheinland- Pfalz dringt aber darauf, auch angesichts der mit der Föderalismusreform erreichten Länderzuständigkeit eine möglichst große Einheitlichkeit zu erreichen. Die wird es zumindest zwischen den unionsregierten Ländern geben. Bayern und Hamburg haben schon konkrete Vorstellungen vorgelegt. Der Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) und seine Münchner Kollegin Beate Merk (CSU) wollen neben die Resozialisierung als vorrangiges Vollzugsziel den Schutz der Allgemeinheit stellen. Zudem soll der geschlossene Vollzug als Regelform festgeschrieben werden. Statt Anspruch auf Hafturlaub soll es in der Hansestadt künftig nur noch eine Regelung über freie Tage geben. Und Bayern möchte die Zulässigkeit gemeinschaftlicher Unterbringung erweitern. In die gleiche Richtung zielt auch der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU). In all diesen Ländern wird vor allem darauf verwiesen, dass das Strafvollzugsgesetz des Bundes 30 Jahre als sei und sich die soziale Zusammensetzung der Inhaftierten seither deutlich verändert habe.

Ganz so weit wie die Union will der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll (FDP) nicht gehen. Es werde sich wenig ändern, sagt sein Sprecher. Aber auch in Baden-Württemberg will man die Regeln zur Einzelunterbringung und zum offenen Vollzug „der Realität anpassen“. Resozialisierung aber bleibe vorrangiges Vollzugsziel.

Das sieht auch der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) so. „Für eine veränderte Gewichtung von Vollzugszielen und anderen derartigen Überlegungen sehe ich momentan keinen Raum. Resozialisierung ist und bleibt das oberste Gebot des Strafvollzugs. Resozialisierung ist der beste Opferschutz, daran müssen wir immer denken“, sagte er dem Tagesspiegel. Zudem plädiert er für eine Koordination unter den Ländern. „Ich halte ein gemeinsames Nachdenken innerhalb der Bundesländer über die anstehenden Regelungen für sinnvoll.“ Wichtig sei vor allem eine genügende Beteiligung der Vollzugspraktiker, aber auch Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug im Mai. Das hatte gefordert, bis Ende 2007 hier zu einer Regelung zu kommen. afk

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