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Marco W.: Unionspolitiker: Türkisches Recht nicht europatauglich

Unions-Abgeordnete gehen mit dem türkischen Justizsystem hart ins Gericht. Anlass ist der Fall des in der Türkei inhaftierten Marco W. Die Türkei erreiche hier keine europäischen Standards, heißt es. Missstände gibt es aber auch in Deutschland.

Das schleppende Verfahrens zeige, dass weder das türkische Recht noch die Justiz europäischen Standards entsprächen, kritisierten die Europa-Abgeordneten Werner Langen (CDU) und Markus Ferber (CSU).

Die Regierung in Ankara verfüge über die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten, um das Rechtssystem nach europäischen Standards zu verbessern. "Dies gilt auch für die Beseitigung der rechtsstaatlichen Defizite", sagte Langen.

Beschwerde "wichtiges Signal"

Nach Angaben der beiden Politiker würde das Europaparlament die von Marcos Anwälten mehrmals angekündigte Beschwerde gegen die Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen. Eine Beschwerde "wäre ein wichtiges Signal", sagte Langen. Die Türkei sei der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten, deshalb müsse sie einer Empfehlung des Gerichts folgen und das Verfahren gegen Marco W. einstellen oder aber den europäischen Rechtsstandards anpassen.

Bislang hätten weder die Justiz noch die Regierung die politische und rechtliche Brisanz der Entwicklung erkannt, so die Abgeordneten weiter. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte allerdings wiederholt auch Deutschland für überlange Verfahren gerügt; im Jahr 1997 etwa beim "Fall Probstmeier", wo der Angeklagte über sieben Jahre auf sein Verfahren warten musste.

Der 17-jährige Marco aus Uelzen wurde am 12. April im türkischen Badeort Side festgenommen, nachdem die Eltern der 13-jährigen Britin Charlotte Anzeige gegen ihn erstattet hatten. Die 13-Jährige behauptet, von Marco sexuell missbraucht worden zu sein. (jvo/ddp)

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