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Politik: Massenschlachtung: Tierschützer wollen klagen

Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene Tötung von bis zu 400 000 Rindern geäußert. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) und Sachsens Gesundheitsminister Hans Geisler (CDU) sagten am Donnerstag, dass die Massenschlachtung womöglich gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene Tötung von bis zu 400 000 Rindern geäußert. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) und Sachsens Gesundheitsminister Hans Geisler (CDU) sagten am Donnerstag, dass die Massenschlachtung womöglich gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) hält eine Klage für wenig aussichtsreich.

Höhn sagte der "Neuen Presse", das Tierschutzrecht schreibe vor, dass Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürften. Sie habe Zweifel, ob es für die Massenschlachtung solche Gründe gebe. Ein Gericht werde entscheiden müssen. Ähnlich argumentierte der CDU-Politiker Geisler. Die Schlachtung sei auch wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Geislers Vorschlag, Rinder in Entwicklungsländer zu exportieren, wies das Entwicklungshilfeministerium zurück. Damit würden Absatzmärkte lokaler Bauern zerstört.

Der Rindfleischkonsum in der Europäischen Union (EU) wird nach den Worten von EU-Gesundheitskommissar David Byrne nur dann wieder steigen, wenn die Verbraucher darauf vertrauen, dass die Politik effektiv gegen die Rinderseuche BSE vorgeht. Byrne sagte im Europäischen Parlament, in Großbritannien habe sich der Rindfleischkonsum wieder erhöht, nachdem die Verbraucher festgestellt hätten, dass die Empfehlungen der Wissenschaftler umgesetzt wurden, und die Zahl der BSE-Fälle sinke.

Bei der Umsetzung der Beschlüsse im Agrarrat zum Schutz vor BSE gibt es laut Byrne noch einige Schwierigkeiten. So sei ungeklärt, an welchem Ort die Wirbelsäule von Rindern entfernt werden solle. Zugleich stellte der Kommissar in Frage, ob dies Rückgrats auch in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden solle, die bislang als BSE-frei gälten. Im Schlachthaus sei die Entfernung der Wirbelsäule am besten zu kontrollieren, sagte Byrne. Dementgegen stünden technische Probleme.

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