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Piusbruderschaft: Maulkorb für Williamson

Die Piusbruderschaft hat ihrem Bischof Williamson jegliche öffentliche Kommunikation untersagt. Das deutet darauf hin, dass sich die Gemeinschaft von ihm distanzieren will.

Berlin - Denn wenn Williamson gegen die Verbote und den „ausdrücklichen Befehl“ des Generaloberen verstößt, kann er ausgeschlossen werden. Viele in der Piusbruderschaft wünschen sich das seit langem.

In einem Brief, den der Generalsekretär der Bruderschaft, Pater Christian Thouvenot, im Namen des Generaloberen Anfang März an Bischof Williamson in London gerichtet, hat wird Williamson „ausdrücklich befohlen“, nicht zum Gericht nach Regensburg zu fahren. Er solle sich durch seine Anwälte vertreten lassen, heißt es. Am Dienstag war bekannt geworden, dass Williamson nicht an dem gegen ihn anberaumten Prozess wegen Volksverhetzung teilnehmen wird. Allerdings war bis zu diesem Zeitpunkt nichts über die Hintergründe dieser Entscheidung bekannt.

In dem Brief wird Williamson außerdem verboten, öffentliche Interviews zu geben, die sich auf andere Themen als strikte Glaubensfragen beziehen. Und auch für diese müsse er sich künftig die Erlaubnis des Generaloberen einholen.

Williamson wird zudem „aufgefordert“, alle seine Internetaktivitäten zu beenden, seine Homepage zu schließen und auch seinen Blog nicht mehr weiterzuführen. „Der Generalobere fordert sie auf, sich aller Internet-Kommunikation zu enthalten, sei es in einem Blog, Forum oder auf seiner Seite“, schreibt Generalsekretär Thouvenot. Die Piusbruderschaft weist Williamson sogar an, dass er künftig eine neue E-Mail-Adresse benutzen soll und schreibt ihm die Adresse auch vor.

Piusbruder Richard Williamson ist wegen Volksverhetzung angeklagt, nachdem er im November 2008 im oberpfälzischen Kloster Zaitzkofen im Interview mit einem schwedischen TV-Team die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit bestritten hat. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern einige hunderttausend von den Nazis ermordet worden. Das TV-Interview ist über das Internet verbreitet worden. Das Amtsgericht Regensburg schickte ihm daraufhin einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen, das bedeutet eine Vorstrafe. Zunächst schien es, als wolle der Geistliche die Strafe akzeptieren, dann entschied er sich aber doch für ein Gerichtsverfahren. Der Prozess findet am Freitag statt.

Die Piusbruderschaft wollte sich am Mittwoch nicht dazu äußern, warum Williamson nicht nach Regensburg kommt. Auch zu dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt, wollte ein Sprecher im Schweizer Generalhaus in Menzingen nichts sagen. „Kein Kommentar“, hieß es. clk/ame

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