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Politik: „Mautdaten in Datei gegen Terror“

Berlin - Dem Bundesrat genügt die von der Bundesregierung vorgelegte Fassung der Antiterrordatei nicht: Eine Mehrheit in der Länderkammer forderte am Freitag, das Gesetz zu verschärfen und es zu ermöglichen, dass auch Daten aus der Erfassung der Autobahnmaut in das geplante Speichersystem zur Terrorbekämpfung aufgenommen werden. Die im Autobahnmautgesetz festgelegte „enge Zweckbindung“ der Maut- und Kontrolldaten müsse gelockert werden, um diese „zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren für die zuständigen Behörden nutzbar zu machen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.

Berlin - Dem Bundesrat genügt die von der Bundesregierung vorgelegte Fassung der Antiterrordatei nicht: Eine Mehrheit in der Länderkammer forderte am Freitag, das Gesetz zu verschärfen und es zu ermöglichen, dass auch Daten aus der Erfassung der Autobahnmaut in das geplante Speichersystem zur Terrorbekämpfung aufgenommen werden. Die im Autobahnmautgesetz festgelegte „enge Zweckbindung“ der Maut- und Kontrolldaten müsse gelockert werden, um diese „zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren für die zuständigen Behörden nutzbar zu machen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.

Das Anliegen des Gesetzentwurfs, die Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerkriminalität zu verbessern, wird vom Bundesrat geteilt. Die vorgesehene Befristung des Gesetzes lehnte die Ländermehrheit dagegen ab. Dies setze „die falschen Signale im Hinblick auf die dauerhafte Herausforderung durch den internationalen Terrorismus“, heißt es in der Stellungnahme.

Der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Entwurf sieht vor, eine zentrale Datei aller Polizei- und Nachrichtendienstbehörden zu schaffen. Damit soll der Informationsaustausch zwischen Bundeskriminalamt, den Landespolizeibehörden, der Bundespolizei, dem Zoll, dem Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst verbessert werden. Ziel ist vor allem die Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz aber auch Regelungen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien, die der befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit der Polizei- und Geheimdienstbehörden von Bund und Ländern dienen. afk

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