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Ein früherer SS-Sanitäter aus dem KZ Auschwitz-Birkenau kommt wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht.

© picture alliance /dpa/Friso Gentsch/Volkswagen

Mecklenburg-Vorpommern: Früherer Auschwitz-Sanitäter muss doch vor Gericht

"Verhandlung verantwortbar": Einem 95 Jahre alten früheren Sanitäter aus dem KZ Auschwitz-Birkenau wird wegen Beihilfe zum Mord der Prozess gemacht.

Ein 95 Jahre alter ehemaliger KZ-Sanitäter aus der Region Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern muss sich wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Rostock aufgrund eines neues psychiatrischen Gutachtens entschieden. Der ehemalige SS-Angehörige sei nach Auffassung des zuständigen Senats „eingeschränkt verhandlungsfähig“, sagte OLG-Sprecherin Christine Böhm. „Das Oberlandesgericht hält eine Hauptverhandlung für verantwortbar.“

Das Landgericht hatte im Frühsommer noch eine Eröffnung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, wogegen die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vor. Er soll 1944 in der SS-Sanitätsdienststaffel Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein. In dieser Zeit seien im NS-Vernichtungslager mindestens 3681 Menschen vergast worden.

Der Rentner war 1948 von einem polnischen Gericht wegen seiner SS-Zugehörigkeit zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden, die er auch verbüßte. Danach kehrte er in den damaligen Bezirk Neubrandenburg zurück. Im Zuge neuer Ermittlungen im März 2014 war der Mann in Untersuchungshaft, wurde aber aus gesundheitlichen Gründen und mangels Fluchtgefahr wieder auf freien Fuß gesetzt. (dpa)

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