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Mecklenburg-Vorpommern: Radikalenerlass gegen Rechtsextreme

In Mecklenburg-Vorpommern wird der "Radikalenerlass" in öffentlichen Wahlämtern weiter verschärft.

Schwerin - Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat seinen „Radikalenerlass“ gegen Rechtsextremisten in öffentlichen Wahlämtern ausgeweitet. Wer zum Beispiel ehrenamtlicher Dorfbürgermeister, Feuerwehrchef oder Vorsitzender eines Abwasser- Zweckverbandes werden will, muss künftig unterschreiben, dass er keiner Partei angehört, die verfassungswidrige Ziele verfolgt, teilte Caffier gestern mit. Wer sich dennoch zum Beispiel als NPD-Mitglied zu erkennen gibt, muss seine Verfassungstreue in einer Einzelfallprüfung beweisen. Da die NPD laut Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrige Ziele verfolge, dürfe an der Verfassungstreue ihrer Mitglieder gezweifelt werden, so ein Sprecher Caffiers. Wer für ein Wahlamt kandidierte, musste in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur ein schriftliches Bekenntnis zur Verfassung ablegen.

Minister Caffier will mit seiner „Initiative Wehrhafte Demokratie“ den „Feinden von Rechtsstaat und Demokratie keine wichtigen Ämter und Funktionen überlassen“ und verhindern, dass sie in den Kommunen weiter Fuß fassen. Es sei schon schlimm genug, dass NPD-Abgeordnete „in Gemeindevertretungen, Kreistagen, Bürgerschaften und im Landtag ihr Unwesen treiben können“, so Caffier. Seit der Landtagswahl 2006 ist die NPD mit sechs Abgeordneten im Schweriner Landtag vertreten. Besonders im Osten des Landes erzielte sie bei den Kommunalwahlen 2004 teilweise zweistellige Ergebnisse in den Städten und Landkreisen. Andreas Frost

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