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Mecklenburg-Vorpommern: Sonntags kein Shopping mehr an der Küste

Bislang konnten Geschäftsleute in Mecklenburg-Vorpommern ihre Läden sonntags öffnen, in 150 Orten. Nach einem Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgericht ist es damit nun vorbei. Kirchen begrüßen das Urteil.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Kirchen und Gewerkschaften feierten das Urteil, Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) reagierte verschnupft: Dass das Greifswalder Oberverwaltungsgericht (OVG) die großzügige Regelung für eine Sonntags-Ladenöffnung in 149 Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten und anerkannten Ausflugsorten des Bundeslandes untersagte, bedauerte der Minister, weil sich die sogenannte Bäderregelung in Gemeinden „mit erhöhter touristischer Frequentierung bewährt“ und „saisonverlängernd“ gewirkt habe. Der Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Bernd Fischer, sagte, dass durch das Urteil „ein Stück Flexibilität verloren“ gehe und die Attraktivität der Region für Touristen langfristig leiden könne. Die Kirchen hingegen sahen durch die Entscheidung den grundgesetzlich und staatsvertraglich gewährleisteten Sonntagsschutz gestärkt.

Das OVG hatte am Mittwoch entschieden, dass die sogenannte Bäderverkaufsverordnung mit ihrer Möglichkeit, in den jeweiligen Gemeinden an bis zu 49 Sonntagen im Jahr die Läden zu öffnen, gegen das „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ verstoße, wie es im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Ladenöffnungsgesetz des Landes festgelegt sei. Die im April 2009 vom Wirtschaftsministerium erlassene Verordnung erlaubte dort den gewerblichen Verkauf an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, in der Zeit von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Einschränkungen gab es nur für vier kreisfreie Städte. Ausgeschlossen war auch der gewerbliche Verkauf in Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern. Diese Einschränkungen seien in ihrer Summe „nicht geeignet, dem geforderten Ausnahmecharakter des werktäglichen Verkaufs an Sonn- und Feiertagen angemessen Rechnung zu tragen“, urteilte das Gericht. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht Berufung beantragt werden. Bis dahin gilt die großzügige Bäderverkaufsverordnung weiter – also zumindest bis Anfang Mai ist an der Ostsee noch Sonntags-Shopping angesagt. 

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