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Medien: Karlsruhe erlaubt TV-Aufnahmen bei wichtigen Prozessen

Bei Verfahren mit großer Öffentlichkeitswirkung dürfen künftig vor und nach den mündlichen Verhandlungen Fernsehaufnahmen gemacht werden. Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten müssten aber gewahrt bleiben, entschied das Verfassungsgericht.

Fernsehsender dürfen bei wichtigen öffentlichen Prozessen grundsätzlich Filmaufnahmen im Gerichtssaal machen. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, sind Richter "verpflichtet", bei Verfahren mit großer Öffentlichkeitswirkung Filmaufnahmen vor und nach, nicht aber während einer mündlichen Verhandlung zu ermöglichen. Die Verfassungshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die "öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert wird".

Im zugrunde liegenden Fall waren dem ZDF im vergangen März vom Landgericht Münster TV-Aufnahmen des Prozesses gegen Bundeswehrausbilder wegen der Misshandlung von Rekruten untersagt worden. Auf den Eilantrag des ZDF hatte das Gericht damals die Aufnahmen vor Beginn und am Ende der jeweiligen Verhandlungen im Sitzungssaal erlaubt und nun im Hauptverfahren grundsätzlich zugunsten der TV-Medien entschieden.

Den Verfassungshütern zufolge liegt es grundsätzlich im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren öffentlich wahrgenommen zu werden. Dem Bürger könne über die Befriedigung seines Informationsbedürfnisses hinaus auch das Erscheinungsbild eines Gerichtssaals und der in ihm handelnden Personen vermittelt werden. Bei den Aufnahmen müssten allerdings die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren Beteiligten gewahrt und unter Umständen etwa Gesichter von Angeklagten oder Opfern und Zeugen anonymisiert werden. Richter und Schöffen müssten bei den Aufnahmen grundsätzlich anwesend sein. (jvo/AFP)

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