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Politik: Mehr als 34 000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Berlin - Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues Grundrecht formuliert hat, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert, steht nun die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Mehr als 34 000 Bürger haben am Freitag in Karlsruhe Beschwerde gegen das seit Januar 2008 geltende Gesetz eingereicht, wonach Telefongesellschaften Verbindungsdaten von Telefon und Internet sechs Monate speichern müssen.

Berlin - Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues Grundrecht formuliert hat, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert, steht nun die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Mehr als 34 000 Bürger haben am Freitag in Karlsruhe Beschwerde gegen das seit Januar 2008 geltende Gesetz eingereicht, wonach Telefongesellschaften Verbindungsdaten von Telefon und Internet sechs Monate speichern müssen. Festgehalten werden auch die Standorte der Benutzer. Inhalte von Gesprächen und E-Mails bleiben jedoch unangetastet. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können dann mit der Genehmigung eines Richters auf die Daten zugreifen.

Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der den Protest organisiert, handelt es sich um die zahlenmäßig größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Arbeitskreis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Ihr Sprecher Ricardo Remmert-Fontes sieht in der Klage ein „deutliches Zeichen“ an die Politik. „Über 30 000 Menschen verklagen die Bundesregierung wegen schlechter Gesetze“, sagte er in Karlsruhe. Er sei optimistisch, dass das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kippen werde.

Das Gesetz wurde im November 2007 von Bundestag und Bundesrat im Rahmen der „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ verabschiedet. Das gesamte Paket beruht auf einer EU-Richtlinie, die das Europäische Parlament Ende 2005 verabschiedet hatte. Die Regelung wurde bereits im Vorfeld von Opposition und Datenschützern scharf kritisiert.

Auch Gerhart Baum (FDP) beteiligt sich an der Klage. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist für den früheren Innenminister verfassungswidrig. Er geht von einer erfolgreichen Beschwerde aus, da das Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung die Speicherung aller digitalen Informationen betreffe. Seiner Meinung nach müssten nun weitere Gesetze daraufhin geprüft werden. Dies betreffe unter anderem Verfassungsschutzgesetze, die Strafprozessordnung und die G-10-Gesetze, die Telefonabhörungen regeln. Der Rechtsanwalt war bereits vor wenigen Tagen mit einer Beschwerde in Karlsruhe erfolgreich, als die Richter die Regelungen in Nordrhein-Westfalen zum heimlichen Ausspähen von Computern über das Internet für verfassungswidrig erklärten. Das Gericht formulierte ein „Grundrecht der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ und knüpfte Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden. Baum bezeichnete die Entscheidung als „wichtigen Schritt“, der zeige, dass das „Gericht im Informationszeitalter angekommen“ ist.glo/tsf

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