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Politik: Mehr als eine Gegendarstellung - Nachrichtenmagazin muss auf zentrale Vorwürfe in der "Flugaffäre" gegen den Düsseldorfer Finanzminister verzichten

Heinz Schleußer genoß seinen Triumph still, als er am Mittwoch die neuesten Nachrichten aus dem Kölner Gerichtssaal hörte. Sein Anwalt Winfried Seibert hatte sich soeben mit "Focus" geeinigt, das Nachrichtenmagazin verpflichtete sich, verschiedene Geschichten über die Gratis-Flüge des Düsseldorfer Finanzministers nicht mehr zu verbreiten.

Heinz Schleußer genoß seinen Triumph still, als er am Mittwoch die neuesten Nachrichten aus dem Kölner Gerichtssaal hörte. Sein Anwalt Winfried Seibert hatte sich soeben mit "Focus" geeinigt, das Nachrichtenmagazin verpflichtete sich, verschiedene Geschichten über die Gratis-Flüge des Düsseldorfer Finanzministers nicht mehr zu verbreiten. "Im Grunde genommen ist das eine Gegendarstellung", hatte der Vorsitzende Richter Wilfried Huthmacher am Ende der Verhandlung zusammengefasst und damit nur unzureichend ausgedrückt, auf was sich die Beteiligten verständigt hatten.

Anders als bei einer Gegendarstellung, bei der eine Redaktion ihre Version aufrechterhalten darf, verpflichtete sich "Focus", zwei zentrale Vorwürfe nicht mehr zu erheben, die am Beginn der so genannten Düsseldorfer Flugaffäre gestanden hatten. In der Ausgabe vom 29. November hatte das Münchner Blatt unter der Überschrift "Traumhaft günstige Trips" berichtet, Schleußer sei insgesamt drei Mal auf Kosten des Chefs der Westdeutschen Landesbank (WestLB), Friedel Neuber, stets der "Pate" genannt, zu seiner Segelyacht "She" an die Adria geflogen. Die Flugdauer, auch das sollte später noch eine Rolle spielen, wurde mit 95 Minuten angegeben. Segelfan Schleußer hat sich vom ersten Tag an gegen die Berichterstattung gewehrt: "Was privat veranlasst wurde, wurde auch privat bezahlt." Damit drang er freilich in der Öffentlichkeit kaum durch. Nachdem bekannt geworden war, dass bis 1996 nicht nur Schleußer, sondern auch Johannes Rau und - in seltenen Fällen - Wolfgang Clement den Flugservice der WestLB in Anspruch genommen haben, war aus der Flugaffäre eine Staatsaffäre geworden. In deren Mittelpunkt steht inzwischen Rau, dessen Flüge mit den durch die WestLB gecharteten Jets seit Dienstag von einem Untersuchungsausschuss durchleuchtet werden.

Vor dem Gericht in Köln wollte Schleußer "Focus" nun Ketten anlegen und verlangte, dass das Magazin künftig nicht weiter behauptet, er sei auf Kosten der WestLB geflogen. Relativ leicht fiel dem Gericht das in Bezug auf das erste Flugdatum. Schleußer soll am 6.8. 1991 von Düsseldorf nach Split geflogen sein, als Beweis wurde das Flugbuch des inzwischen wegen Drogenschmuggels inhaftierten Piloten Ermisch vorgelegt. Der Vorsitzende Richter wunderte sich freilich: Die Version, Schleußer sei nach Split geflogen, stimmt nicht, "weil das selbst nach den Unterlagen von "Focus" nicht stimmen konnte". Die Eintragungen in das Pilotenbuch sagen etwas anderes und sind im übrigen nicht nur bezogen auf diese Eintragung höchst zweifelhaft. "Da gibt es zahlreiche Phantomflüge", berichtete Schleußers Anwalt dem Gericht und legte entsprechende Daten des Düsseldorfer Flughafens vor. "Focus" beeilte sich zu erklären, dass man dies nicht weiter behaupten werde.

Etwas schwieriger war der zweite Punkt. Die WestLB hat Schleußer inzwischen bestätigt, dass er die Kosten für zwei Flüge 1995 und 1996 an die Adria mit mehr als 29 000 Mark von seinem privaten Konto bezahlt hat. Dem Gericht liegen aber auch Unterlagen darüber vor, dass die West LB insgesamt bald 56 000 Mark für diese beiden Flüge an das Charterunternehmen überwiesen hat. "Das lässt einen stutzen", sagt Richter Huthmacher dazu, "mit Blick auf die West LB". Neuber hatte erklärt, dass man sich am Ende wegen überhöhter Rechnungen mit jeweils der doppelten Flugzeit von dem Flugunternehmen getrennt und vorher noch einen Forderungsverzicht durchgesetzt hatte. Das interessierte die Richter freilich weniger. Sie vergatterten "Focus" bei der künftigen Berichterstattung hinzuzufügen, dass Schleußer sich mit der WestLB darauf verständigt habe, diese 29 000 Mark deckten die Kosten für die beiden Flüge in 1995 und 1996 ab.

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