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Politik: Mehr Geld für die Hauptstadt?

Berlin - Das hoch verschuldete Berlin soll in Zukunft noch stärker als bisher vom Bund über eine „Bundeshauptstadthilfe“ finanziert werden. So sieht es jedenfalls ein gemeinsames Eckpunktepapier vor, das die Haushalts- und Finanzexperten von CDU und CSU in den Bundesländern am Dienstag verabschiedet haben.

Berlin - Das hoch verschuldete Berlin soll in Zukunft noch stärker als bisher vom Bund über eine „Bundeshauptstadthilfe“ finanziert werden. So sieht es jedenfalls ein gemeinsames Eckpunktepapier vor, das die Haushalts- und Finanzexperten von CDU und CSU in den Bundesländern am Dienstag verabschiedet haben. Ziel der Hauptstadthilfe soll in erster Linie die Entlastung der anderen Bundesländer sein, deren Finanzbeziehungen die Unionspolitiker im Rahmen einer Reform des Länderfinanzausgleichs auch deutlich verändern wollen.

In dem Papier heißt es, die Hauptstadthilfe des Bundes solle sich aus „dem Wegfall der Verpflichtungen für den Solidarpakt II“ speisen, der 2019 ausläuft. Ansonsten soll das Prinzip des Länderfinanzausgleichs, nach dem wohlhabende Länder ärmeren Geld zahlen, prinzipiell nicht verändert werden. Allerdings sollen die finanzstarken Geberländer in Zukunft mehr Geld behalten dürfen als heute.

Deutliche Änderungen sehen die Verfasser des Eckpunktepapiers für die sogenannten Nehmerländer vor, also finanzschwache Länder wie Berlin. Sie sollen stärker kontrolliert werden und Haushaltssünden mit Sanktionen belegt werden können. Verantwortlich dafür soll der sogenannte Stabilitätsrat sein, den Bund und Länder besetzen und der schon jetzt regelmäßig die Haushaltsführung der Länder beobachtet. Dieser Rat soll ein „Hüter der Finanzstabilität“ werden und bei übermäßiger Verschuldung Ländern auch Auflagen machen können. Dabei soll es auch darum gehen, einzelne Bundesländer zu verpflichten, Zuschläge auf Gemeinschaftssteuern, also unter anderem die Einkommenssteuer, zu erheben. Das würde bedeuten, dass Arbeitnehmer in Berlin möglicherweise höhere Steuern als in Bayern zahlen müssten.

Ob es allerdings zu einer solchen Entwicklung kommt, ist mehr als fraglich. Denn zur Änderung der Verfassung, die für eine solche Reform nötig wäre, braucht es in beiden Kammern, Bundestag und Bundesrat, eine Zweidrittel-Mehrheit. Und die Verfasser des Eckpunktepapiers von CDU und CSU stellen heute im Bundesrat noch nicht einmal eine einfache Mehrheit. asi

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