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Politik: Mehr Geld für Therapien

Sexueller Missbrauch: Runder Tisch beschließt „Hilfesystem“. Bund gibt 50 Millionen Euro dazu.

Berlin - Opfer sexueller Gewalt sollen leichter Geld für Therapien erhalten. Dafür sollen 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden – zur Hälfte vom Bund, zur Hälfte von den Ländern, Kommunen und Institutionen, in denen Kinder missbraucht wurden. Das hat der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung am Mittwoch in seiner letzten Sitzung beschlossen. Im März 2010 hatte die Bundesregierung das Gremium einberufen, das von den drei Bundesministerinnen für Justiz, Bildung und Forschung geleitet wurde.

Vertreten waren 60 Personen, Wissenschaftler, Therapeuten, Vertreter von Kirchen, Sport, Opfer- und Kinderschutzverbänden. „Das Schweigen ist gebrochen“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) am Mittwoch. Ihr Ministerium gibt für die weitere Forschung zu dem Thema 30 Millionen Euro. „Wir sind nicht am Ende unserer Anstrengungen angelangt“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina  Schröder (CDU). Der große Teil der Arbeit liege noch vor ihnen. Kinderschutz müsse jedes Jahr neu erkämpft werden.

Von dem geplanten „Hilfesystem“ sollen Opfer profitieren, deren Fälle verjährt sind, die nicht vom Opferschutzgesetz berücksichtigt werden oder kein Geld von den Krankenkassen für Therapien bekommen. Maximal sollen Sozialleistungen in Höhe von 10 000 Euro bezahlt werden. Die 50 Millionen Euro vom Bund sind vor allem für Menschen gedacht, die in der Familie missbraucht wurden. Eine unabhängige Clearingstelle soll über die Anträge entscheiden. Bei der Frage von Entschädigungszahlungen verweist der Runde Tisch auf die Institutionen. Für Opfer familiären Missbrauchs wird es kein Schmerzensgeld geben. Um Kinder vor Übergriffen zu schützen, hat der Runde Tisch Leitlinien verabschiedet, die für alle Einrichtungen gelten sollen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Wer sich nicht daran hält, soll keine Zuschüsse und keine Zulassung bekommen.

Der Runde Tisch hat viele Empfehlungen der scheidenden Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann übernommen. An zwei gravierenden Punkten ist er ihr nicht gefolgt. So spricht sich das Gremium gegen die Erweiterung des Opferschutzgesetzes aus. Bislang werden Taten vor 1976 nicht berücksichtigt. So soll es auch bleiben. „Die finanziellen Auswirkungen einer generellen Öffnung wären nicht absehbar“, heißt es zur Begründung beim Runden Tisch. Fraglich bleibt auch, ob es mehr Geld für mehr Beratungsstellen geben wird. Der Runde Tisch spricht sich dafür aus, „die mangelhafte Finanzausstattung zu überwinden“ und „adäquate Finanzierungsmodelle“ zu prüfen. Auch soll beraten werden, wie man die Lücken schließen könnte. Mehr als diese vagen Formulierungen gibt es nicht. Am 14. Dezember soll das Kabinett über die Empfehlungen entscheiden.

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