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Politik: Mehrere Gefangene in nur eine Zelle?

Niedersachsen plant Initiative

Hannover/Berlin (dpa/neu). Häftlinge in Deutschland sollen ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Einzelzelle im Gefängnis verlieren. Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsens Justizministerin Elisabeth HeisterNeumann (CDU) eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes erreichen und so dafür sorgen, dass Gefangene bei Engpässen auch gemeinsam untergebracht werden dürfen. Wie das Justizministerium am Dienstag in Hannover mitteilte, hat die Zahl der Gefangenen in Niedersachsens Justizvollzugsanstalten den höchsten Stand seit 35 Jahren erreicht. Daher seien strukturelle Veränderungen dringend erforderlich.

„Ich sehe keinen wirklich überzeugenden Grund, warum gerade Strafgefangene einen Anspruch auf Einzelunterbringung haben sollen, während alte Menschen in Pflegeheimen oftmals zu zweit in einem Zimmer untergebracht sind“, sagte Heister-Neumann.

Das Strafvollzugsgesetz sieht eine gemeinsame Unterbringung nur vor, wenn ein Gefangener hilfsbedürftig oder etwa krank oder suizidgefährdet ist. Darüber hinaus ist dies nur zulässig, wenn „zwingende Gründe“ es erfordern – und dann auch nur vorübergehend. Der Anspruch auf eine Einzelzelle besteht erst seit 1977, als das Gesetz in Kraft trat. In älteren Gefängnissen können deshalb Ausnahmen gemacht werden. Allerdings müssen die Anstaltsleitungen nachweisen, dass der Gefängnisbau nicht durchweg eine Einzelbelegung erlaubt. Mehrere Gefangene in einer Zelle gehören deshalb zum Alltag in Gefängnissen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, die Unterbringung müsse menschenwürdig sein.

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