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Politik: Mehrheit der EU-Staaten gegen einheitliche Asylpolitik

Schily kann sich mit Forderung nach gemeinsamer Drittstaaten-Regelung nicht durchsetzen / Einreiseverbot für Hooligans

Brüssel. Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten nähern sich im Streit um eine europäische Asylrichtlinie nur schrittweise weiter an. Innenminister Otto Schily erntete beim Treffen des Innen- und Justizrats in Brüssel am Donnerstag nur verhaltene Zustimmung für seinen Vorschlag, eine EU-weit gültige Liste von Drittstaaten zu beschließen, in die Flüchtlinge auch ohne Prüfung ihrer individuellen Situation geschickt werden können.

Auf Widerstand stieß er auch mit der Forderung, dass neue EU-Mitgliedstaaten, wie Polen und Tschechien, zum Schutz der EU-Außengrenzen ähnliche Verfahren einführen wie Deutschland, beispielsweise an der polnischen Grenze. Diese Maßnahmen hätten die Zahl der Asylbewerber in Deutschland drastisch reduziert, argumentierte Schily.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warnte dagegen davor, auf diese Weise Einwanderungs- und Asylverfahren unzulässig zu vermischen. Die europäisch angestrebte Zuwanderungskontrolle dürfe nicht auf Kosten des Flüchtlingsschutzes gehen, hieß es in einer Erklärung von Amnesty. Die von Schily angestrebte Drittstaatenregelung verstoße gegen die Genfer Menschenrechtskonvention.

In einer Orientierungsdebatte der Minister zeichnete sich ab, dass Schilys Vorschläge keineswegs auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Die deutsche Position teilen nur die Niederlande, Belgien und Österreich. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten tritt dagegen zusätzlich weiter für nationale Listen sicherer Drittstaaten ein. Großbritannien und Spanien wenden sich sogar dagegen, gemeinsame Kriterien für nationale Listen sicherer Drittstaaten zu erstellen, weil sie befürchten, diese könnten zu flüchtlingsfreundlich sein. Außerdem fordert Großbritannien, beispielsweise im Falle der Türkei, nach Regionen zu unterscheiden.

Ähnlich kontrovers wird auch über Schilys Vorschlag der einheitlichen Grenzverfahren diskutiert. Frankreich und Schweden haben aus verfassungsrechtlichen Gründen Vorbehalte dagegen angemeldet. Es verstoße gegen die UN-Menschenrechtskonvention, Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen ohne rechtsstaatliches Verfahren und Einzelfallprüfung zurückzuschicken, argumentierte Schweden.

Nach einem Beschluss der Innenminister sollen Opfer von Schleuserbanden in der EU künftig eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens sechs Monaten genießen, wenn sie mit den Behörden zusammenarbeiten. Der zuständige EU-Kommissar Antonio Vitorino sagte, die Europäische Union habe nun ein „fundamentales Instrument“ im Kampf gegen den Menschenhandel in der Hand.

Zuvor hatten sich die Mitglieder auf Beamtenebene über ein EU-weites Einreiseverbot für Hooligans verständigt. Schily sagte, dies werde bereits die Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal und die WM 2006 in Deutschland sicherer machen. EU-weit sollen Daten über Stadionverbote ausgetauscht werden.

Mariele Schulze Berndt

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