Mehrheitswahlrecht : "Dann verschwänden Grüne und FDP"

03.02.2008 00:00 UhrVon Moritz Gathmann

Politikwissenschaftler lehnt Forderung von Unions-Anhängern nach einem Mehrheitswahlrecht ab.

Berlin - Das Patt zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb nach der Landtagswahl in Hessen hat eine Diskussion um das deutsche Wahlrecht entfacht. Am Freitag forderte die unionsnahe Studentenorganisation RCDS ein Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene. „Am Tag nach einer Wahl muss klar sein, wie es weitergeht“, sagte Matthias Kutsch, Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS). Der „politische Nebel in Hessen“ dürfe sich nicht auf den Bund ausweiten.

Bereits am Mittwoch hatte der Politikwissenschaftler Gerd Strohmeier die Einführung der Mehrheitswahl gefordert, „weil sie Deutschland nicht nur regierungsfähiger, sondern die Politik auch reformfähiger und das Wahlsystem gerechter machen würde.

“ Mit der Verhältniswahl bewege sich Deutschland nah an der Unregierbarkeit. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust befürwortet die Debatte.

Für Rainer-Olaf Schultze, Politikwissenschaftler in Augsburg, geht der Vorstoß jedoch „an den Notwendigkeiten voll vorbei“. Es sei zwar richtig, dass ein Mehrheitswahlrecht eher klare Mehrheiten schaffen könne, „es ist aber nicht in der Lage, die heute in der Gesellschaft vorhandenen Positionen angemessen abzubilden.“ Das Mehrheitswahlrecht kann laut Schultze auch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen: Würde man das System in der Bundesrepublik einführen, verschwänden Grüne und FDP aller Wahrscheinlichkeit nach aus den Parlamenten, in Sachsen aber auch die SPD. Die Linke wäre wegen ihrer regionalen Stärke weniger stark betroffen. In Bayern dagegen gäbe es im Parlament keine nennenswerte Opposition mehr. In der bestehenden Fünfprozenthürde sieht Schultze ein Element, welches die parlamentarische Demokratie zur Genüge stabilisiere.

Dass in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesbürger ihre Erststimme an den Kandidaten einer Partei und die Zweitstimme an deren prospektiven Koalitionspartner vergeben – Stimmen-Splitting genannt – und dadurch zu den unklaren Verhältnissen beitragen, sieht Schultze als bewusste Ausnutzung des Wahlsystems. „Dieses Verhalten zeigt: Die Bürger wollen Koalitionen.“

In Deutschland gilt auf Bundesebene wie auch in den meisten Ländern das personalisierte Verhältniswahlrecht, eine Mischform aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. Bei einer relativen Mehrheitswahl wie etwa in Großbritannien geben die Wähler jeweils einem Kandidaten, den die Parteien in einem Wahlkreis aufstellen, ihre Stimme. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht ins Parlament ein. Das Mehrheitswahlrecht begünstigt ein System mit zwei Parteien.

Eine Einführung des Mehrheitswahlrechts wurde in Deutschland schon einmal zu Zeiten der Großen Koalition von 1966 bis 1969 von den Christdemokraten initiiert – allerdings erfolglos. Seitdem hatten die beiden Volksparteien auf Bundesebene immer eine der kleineren Parteien als Mehrheitsbeschaffer – was eine entsprechende Reform unmöglich machte.

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