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Politik: Menschenjagd: Anklage nach Tod von Mosambikaner - Tätern wird Mord angelastet

Rund sechs Wochen nach dem tödlichen Überfall auf einen gebürtigen Mosambikaner in Dessau hat Generalbundesanwalt Kay Nehm beim Oberlandesgericht Naumburg Anklage gegen die drei Tatverdächtigen erhoben. Den Skinheads wird gemeinschaftlich begangener Mord vorgeworfen.

Von Frank Jansen

Rund sechs Wochen nach dem tödlichen Überfall auf einen gebürtigen Mosambikaner in Dessau hat Generalbundesanwalt Kay Nehm beim Oberlandesgericht Naumburg Anklage gegen die drei Tatverdächtigen erhoben. Den Skinheads wird gemeinschaftlich begangener Mord vorgeworfen. Das Trio hat laut Generalbundesanwalt den 39 Jahre alten Alberto Adriano am 11. Juni aus Fremdenhass derart misshandelt, dass er drei Tage später starb. Der Prozess gegen die Rechtsextremisten wird vermutlich Mitte August im Justizzentrum Halle beginnen.

Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei 16-Jährige und einen 24 Jahre alten Mann. Sollte das Oberlandesgericht der Anklage des Generalbundesanwalts folgen, müssen die jüngeren Tatverdächtigen gemäß Jugendstrafrecht mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Dem Erwachsenen droht lebenslange Haft.

Aus Sicht des Generalbundesanwalts stellt sich das Geschehen in der Nacht zu Pfingstsonntag folgendermaßen dar: Die drei angetrunkenen Skinheads zogen grölend durch die Dessauer Innenstadt und trafen gegen ein Uhr 45 zufällig auf Alberto Adriano. Der seit 20 Jahren in Deutschland lebende Mann wurde mit rassistischen Sprüchen beleidigt und trotz seiner Versuche, die Angreifer zu beschwichtigen, zu Boden geschlagen. Die Skinheads traten etwa fünf Minuten gegen Kopf und Körper ihres Opfers. Anschließend zogen sie den Bewusstlosen aus, um ihn zusätzlich zu demütigen.

Für kurze Zeit ließen die Schläger von Adriano ab, traten dann aber erneut auf ihn ein, bis sich ein Polizeiwagen näherte. In der Nähe des Tatorts wurden die Täter festgenommen. Adriano erlag am 14. Juni seinen Kopfverletzungen, er hinterlässt Frau und drei Kinder. Einen Tag später übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, um die "Entschlossenheit der Bundesrepublik Deutschland zur rückhaltlosen Bekämpfung rechtsradikaler Gewalt zu verdeutlichen". Damit zog Nehm seit Oktober 1999 zum dritten Mal die Ermittlungen zu einem rechten Verbrechen an sich.

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