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Menschenrechte: Lösungssuche im Streit über Gleichstellungsgesetz

Die Koalitionsfraktionen wollen im Streit über das Antidiskriminierungsgesetz gemeinsam nach einer Lösung suchen. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schlug vor, den Vermittlungsausschuss einzuschalten.

Berlin - Die Spitzen der Koalition planen nach dpa-Informationen Gespräche unter Einbeziehung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie den Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Familie. Bundespräsident Horst Köhler geriet indes wegen seinen Äußerungen zum Gleichstellungsgesetz in die Kritik.

Köhler hatte am Mittwoch bei einer Diskussion in Stuttgart vor Lasten für Unternehmen gewarnt. «Jetzt kann sich die Republik nicht erlauben, neue bürokratische Hemmnisse aufzubauen», sagte er. «Ich hätte mir gewünscht, man hätte dieses Gesetz zu einem besseren Zeitpunkt vorgenommen.» Das sei aber keine Geringschätzung des Themas Diskriminierung. Die Politiker sollten sich auf den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und den Bürokratieabbau konzentrieren. SPD und Grüne warfen Köhler vor, er sei aus seiner Rolle herausgefallen.

«Er sollte sich als Bundespräsident an seine Rolle halten», sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der dpa. Das Gesetz führe nicht zu mehr Bürokratie. Der Vorsitzende des Bundestags- Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der Berliner «Tageszeitung» («taz»/Freitag): «Ein Gesetz, das die Rechte von Behinderten und Homosexuellen schützt, sollte ein Bundespräsident nicht kritisieren, wenn er denn schon meint, sich zu aktuellen Gesetzesvorhaben äußern zu müssen.» Er habe Köhlers Stimme zum Thema Rechtsextremismus in den vergangenen Tagen vermisst.

In der Union gibt es großen Unmut über das Gesetz, das von den Koalitionsspitzen Anfang Mai vereinbart worden war. CDU und CSU kritisieren, die SPD habe sich zu weit durchgesetzt. «Wir wollen gerne das EU-Recht grundsätzlich eins zu eins umsetzen», sagte Bosbach im Deutschlandradio Kultur. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat solle angerufen werden. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Benachteiligungen von Personengruppen im Arbeitsleben vermieden werden.

Auf Kritik stoßen unter anderem das Klagerecht von Betriebsräten auch gegen den Willen eines Betroffenen und die Geltung der Zivilrechtsregeln auch für private Mietverhältnisse. Der Gesetzentwurf setzt EU-Richtlinien angesichts drohender Strafzahlungen um, geht aber teilweise darüber hinaus. Neben Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht sollen auch sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung aufgeführt werden.

Hamburg will für die unionsgeführten Länder im Bundesrat Änderungen erreichen. Die Länderkammer soll am Freitag kommender Woche darüber debattieren. Das Kanzleramt schaltete sich nach Angaben der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» inzwischen ein und trat in Kontakt mit den Ländern. (tso/dpa)

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