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Menschenrechte: "Obama ist auf halbem Weg stehen geblieben"

Aus menschenrechtlicher Sicht war 2009 kein gutes Jahr für Obama, sagt Monika Lüke von Amnesty. Das zeige das Beispiel Guantanamo. Ein Gespräch zum Tag der Menschenrechte.

ZEIT ONLINE:

US-Präsident Barack Obama bekommt heute den Friedensnobelpreis verliehen. Er ist mit viel Vorschusslobeeren gestartet, hat versprochen, Guantanamo zu schließen. Wie bewerten Sie seine Leistung bisher?

Monika Lüke: Präsident Obama muss aufpassen, dass er nicht an seinen eigenen Ansprüchen und an denen, die die internationale Gemeinschaft nun durch den Nobelpreis an ihn stellt, scheitert. Auch für Obama war aus menschenrechtlicher Sicht 2009 das Jahr der verpassten Chancen. Ihm wird nicht gelingen, wie von ihm angekündigt, das Lager Guantanamo bis Januar 2010 zu schließen. Und er hat noch nichts dafür getan, die Todesstrafe in den USA abzuschaffen.

ZEIT ONLINE: Über die Todesstrafe entscheiden doch die einzelnen Bundesstaaten, oder?

Lüke: Sicher, die Todesstrafe ist Sache der Einzelstaaten. Allerdings hat der amerikanische Präsident sich öffentlich für die Todesstrafe ausgesprochen. Vor kurzem sagte Obama beispielsweise, dass er die Todesstrafe für Chalid Scheich Mohammed angemessen finden würde. Chalid Scheich Mohammed steht momentan in New York vor Gericht, nachdem er jahrelang in Guantanamo saß.

ZEIT ONLINE: Amerikanische Richter werden auch über andere mutmaßliche Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September urteilen. Wie bewerten Sie diese Prozesse?

Lüke: Das ist ein wichtiger Schritt bei der Rückkehr zur Einhaltung der Menschenrechte in der Terrorbekämpfung. Allerdings ist Obama auch hier auf halbem Weg stehen geblieben. Denn er lässt für einige der Terrorverdächtigen ordentliche Gerichtsverfahren zu, hat aber die Militärkommissionen immer noch nicht abgeschafft und er lässt erpresste Zeugenaussagen als Beweismaterial zu.

ZEIT ONLINE: Erpresste Geständnisse, die von ausländischen Sicherheitskräften an die deutschen Behörden weitergegeben werden, spielen auch hierzulande bei Prozessen eine Rolle. Geht die deutsche Justiz mit den Aussagen vernünftig um?

Lüke: Es ist wichtig, dass die neue Bundesregierung dafür sorgt, dass Deutschland das Foltergebot strikt einhält. Das gilt auch für Strafprozesse, es darf kein Beweismaterial verwendet werden, dass aus Ländern stammt, in denen Folter nicht auszuschließen ist. Für den Sauerland-Prozess etwa haben deutsche Beamte in Usbekistan einen Zeugen befragt, obwohl alle wissen, wie schlecht die Menschenrechtslage dort ist. Deutsche Kriminalbeamte haben auch in Syrien mehrere Gefangene befragt. Und Deutschland muss aufhören, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Staatsterror droht.

ZEIT ONLINE: Haben Sie dafür ein Beispiel?

Lüke: Ein Düsseldorfer Gericht hat dies gerade bei einem Tunesier festgestellt, der in seine Heimat abgeschoben werden sollte.

ZEIT ONLINE: Wie bewerten Sie den Umgang deutscher Behörden mit Flüchtlingen und Staatenlosen? Werden deren Menschenrechte geachtet?

Lüke: Die Bundesregierung trägt dazu bei, dass das europäische Asylrecht auf Ausschluss und Abschottung ausgerichtet ist. Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin mit anderen Staats- und Regierungschefs in Brüssel das Stockholmer Programm verabschieden, das unter anderem die europäische Flüchtlingspolitik für die nächsten Jahre festlegt. Die Anerkennung des Flüchtlingsschutzes wird von der Bundesregierung abgelehnt.

ZEIT ONLINE: Afrikanische Flüchtlinge, die versuchen das Mittelmeer zu überqueren, um in Europa anzukommen, werden von den Küstenwachen häufig direkt nach Nordafrika zurückgebracht. Wie steht Amnesty International zu dieser Praxis?

Lüke: Solange die Staaten Nordafrikas, insbesondere Mauretanien und Libyen, nicht die Genfer Flüchtlingskonventionen ratifiziert haben und nicht gewährleisten, dass den Migranten Schutz gewährt wird und Menschenrechtsverletzungen unterbinden, solange dürfen Flüchtlinge in solche Länder nicht abgeschoben werden. Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik sollte in Nordafrika drauf bestehen, dass die Menschenrechte geachtet werden, dass in den Gefängnissen nicht gefoltert wird und die Flüchtlingslager ein würdiges Leben der Bewohner ermöglichen. Die EU muss sicherstellen, dass den Menschen auf den Flüchtlingsbooten der Zugang zu fairen Asylverfahren gewährt wird.

ZEIT ONLINE: Momentan ist die Strategie für Afghanistan eines der wichtigsten Themen der internationalen Politik. Die USA werden 30.000 weitere Soldaten an den Hindukusch entsenden. Wird das die Lage der Menschenrechte, die Sicherheit der Zivilisten dort verbessern?

Lüke: Bei der Diskussion um die Zahl der Soldaten, die jeder Staat stellen muss, verlieren die Regierungen aus den Augen, worum es eigentlich gehen muss: Die Wiederherstellung der Sicherheit der Bevölkerung, und das schließt den Schutz der Menschenrechte ein. Das passiert momentan leider nicht. Die ausländischen Truppen, auch die Bundeswehr, müssen sich an die Genfer Konventionen für bewaffnete Konflikte halten.

ZEIT ONLINE: Befürchten Sie, dass die Bundeswehrsoldaten die Menschenrechte der Afghanen nicht achten?

Lüke: Wir reden seit Wochen über einen Vorfall in Afghanistan: Die Bombardierung von zwei Tanklastern bei Kundus. Dabei sind mindestens 83 Zivilisten umgekommen. Die Bundeswehr hat in diesem Fall nicht die Regeln der Genfer Konventionen eingehalten. Das ist hoch problematisch. Man darf aber auch nicht vergessen, dass sich die deutschen Soldaten bei den Auslandseinsätzen permanent in der Nähe des Grundrechtsbruchs stehen.

ZEIT ONLINE: Juristen beklagen die fehlende Rechtssicherheit der deutschen Soldaten. Wie sehen Sie das?

Lüke: Amnesty International fordert, dass die Pflichten und Rechte der Soldaten bei Auslandseinsätzen, die aus dem Grundgesetz abzuleiten sind, in einem Bundesgesetz geregelt werden. Deutsche Soldaten befinden sich vor den Küsten Somalias und des Libanons sowie in Afghanistan, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, die genau die Einsatzbefugnisse der Soldaten spezifiziert.

ZEIT ONLINE: Wir haben bereits über Afghanistan und die USA gesprochen. Gibt es einen Staat, den Sie als Negativbeispiel in puncto Menschenrechte herausheben würden?

Lüke: Ich täte vielen Menschen Unrecht, wenn ich ein Land als besonders schlimm herausheben würde. Denn das hieße, das zahllose Opfer von Menschenrechtsverletzungen unerwähnt blieben. In manchen Ländern wissen wir kaum, wie schlimm die Situation wirklich ist, etwa in Nordkorea oder Myanmar. Ich finde es aber sehr wichtig, dass wir in diesen Tagen beim Iran dranbleiben. Dort hat sich die Lage der Menschenrechte seit der Wahl dramatisch verschlechtert. Am Montag wurden wieder friedliche Studentendemonstrationen brutal niedergeschlagen. In den Gefängnissen wird systematisch gefoltert und Frauen werden dort vergewaltigt. Nach Schauprozessen sind bereits fünf Oppositionelle zum Tode verurteilt wurden. Die Bundesregierung muss in den Atomgesprächen mit Iran die Menschenrechte ansprechen.

ZEIT ONLINE: Seit wenigen Wochen gibt es einen neuen Außenminister. Wie beurteilen Sie sein Eintreten für die Menschenrechte?

Lüke: Guido Westerwelle ist erst seit Kurzem im Amt. Noch hat er alle Chancen, zum Menschenrechts-Außenminister zu werden. Er könnte mehr EU-Staaten dazu bringen, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen um Präsident Obama zu helfen, das Lager auf Kuba zu schließen.

Die Fragen stellte Hauke Friederichs

Monika Lüke ist Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International. Sie hat vorher in Völkerrecht promoviert und in der Entwicklungshilfe gearbeitet.

Quelle: ZEIT ONLINE

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