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Schwarz heißt Verdacht: Kontrolle im Eurocity bei Rosenheim

© Nicolas Armer/dpa

Menschenrechtsausschuss im Bundestag: Regierung: Racial Profiling gibt es nicht

Die Menschenrechtspolitiker verlangten Auskunft, die Antwort der Bundesregierung: Die Polizei kontrolliert nicht nach Hautfarbe. Einer, der andere Erfahrungen machte, sitzt seit 2013 im Bundestag - und antwortete.

Die Bundespolizei kontrolliert nach Auffassung der Bundesregierung nicht nach rassistischen Kriterien. „Racial Profiling ist verboten und die Bundespolizei wendet Racial Profiling nicht an“, sagte der zuständige Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses im Bundestag. Die Abgeordneten hatten die Regierung um Auskunft zum Thema gebeten. Racial Profiling sind Polizeikontrollen, die Menschen wegen äußerer Merkmale wie der Hautfarbe in den Blick nehmen.  Grundlage für solche Kontrollen, bei denen nicht nach einer oder einem konkreten Verdächtigen gesucht wird, ist der Paragraph 22 des Bundespolizeigesetzes, der solche Kontrollen zulässt, wenn die Beamten sie „auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung“ für nötig halten.

UN: Deutschland tut zu wenig

Bürgerrechtsaktivisten und die Organisationen schwarzer Menschen kritisieren seit langem, dass dies in der Praxis ausschließlich Menschen mit dunklerer Hautfarbe treffe, die so im Alltag immer wieder öffentlicher Demütigung ausgesetzt sind und sie ständig fürchten müssen. Außerdem müsse bei Zeugen dieser Kontrollen der Eindruck eines Zusammenhangs zwischen dunkler Haut und Kriminalität entstehen, was das Zusammenleben in einer immer vielfältigeren Gesellschaft beschädige, in der auch immer mehr gebürtige Deutsche dunkle Haut haben.  Für die Vereinten Nationen sind solche Kontrollen Rassismus; Deutschland hat, weil es gegen Rassismus aus UN-Sicht zu wenig tut, schon einige Nachfragen und Rügen aus New York und Genf einstecken müssen.

Stadtrat, Abgeordneter - für die Polizei verdächtig

Der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Karamba Diaby, sagte dem Tagesspiegel, er habe nach der Anhörung den Eindruck, dass das Problem dennoch "noch nicht angekommen" sei. "Ich war etwas überrascht, vom Bundesinnenministerium zu hören, dass es mit der geringen Fallzahl argumentiert." Die Dunkelziffer liege "sehr sehr hoch", weil Scham und Resignation die meisten Betroffenen davon abhielten, sich an die Behörden, Polizei oder Politik zu wenden. Selbst er, seinerzeit schon SPD-Stadtrat in Halle und Bundestagskandidat, habe nichts unternommen, als er 2013 in eine derartige Kontrolle geriet.

Eklat um schwarzen Abgeordneten im Bundestag

Diaby, der 1961 in Senegal geboren wurde, wurde auf dem Bahnhof von Halle vor den Augen von Hunderten anderen Pendlern angehalten und durfte erst nach Vorzeigen von drei Ausweisen, die die Beamten misstrauisch musterten, gehen. ("Dann lassen wir den mal laufen."). Als der SPD-Mann die Szene am späten Abend vor der Abstimmung über die Zukunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte in seiner Rede schilderte, warf ihm sein Ausschusskollege Bernd Fabritius vor, die Polizei unter "Kollektivverdacht" zu stellen. Ob er denn sicher sei, dass die betreffenden Beamten keinen Grund für diese Kontrolle hatten. Später stellte er klar, dass mit dem Grund "selbstverständlich" nicht Diaby gemeint sei. Diaby erwiderte, er halte nicht die Beamten für Rassisten. Wie sehr sie sich bemühten, wisse er aus vielen Schulungen, die er geleitet habe. Es sei vielmehr die Vorschrift des Polizeigesetzes, die ihnen solche Kontrollen auferlege. Dass die geändert werde, sei "unsere Sache im Bundestag".

Dem Tagesspiegel sagte Diaby, er werde an dem Thema "dranbleiben" und dies nicht aus persönlicher Betroffenheit, sondern " weil ein Einwanderungsland mit einer ethnisch sehr gemischten Bevölkerung darauf angewiesen ist, dass deren Aussehen keine Rolle dafür spielt, wie man mit ihnen umgeht."

Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen, Tom Koenigs, warf dem Bundesinnenministerium vor, es wolle "nicht anerkennen, dass dass es Racial Profiling in Deutschland gibt. Dabei sind die Belege aus eigener Anschauung und nach den Zahlen des Deutschen Instituts für Menschenrechte eindeutig." Mit dieser Haltung stelle sich Minister de Maizière "sowohl gegen die diskriminierten Bürgerinnen und Bürger als auch gegen die Bundespolizei" und setze "seine Beamten mutwillig dem fortdauernden Rassismusvorwurf aus". Der entsprechende Paragraf 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes führe zur Diskriminierung von Menschen mit dunkler Haut- und Haarfarbe. "Er muss weg."

Bundespolizei unter Druck der Justiz

Die Bundespolizei ist in letzter Zeit durch mehrere Prozesse unter Druck geraten. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das einem betroffenen schwarzen Ehepaar aus Mainz Recht gegeben hatte, hat sie im Dezember 2014 Berufung eingelegt. In München wurde kürzlich die Klage eines Deutschen mit indischen Wurzeln verhandelt, der in einem Regionalzug von Kempten nach Augsburg als einziger kontrolliert wurde. 2012 hatte sich ein Student vor Gericht gewehrt und Recht bekommen. Die beklagten Bundespolizisten gaben im Prozess zu, dass sie ihn wegen seiner Hautfarbe zur Kontrolle ausgesucht hatten.

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