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Die NPD hatte vorgetragen, Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, die faktisch einem Verbot gleichkämen.

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Update

Menschenrechtsgerichtshof: NPD scheitert mit Klage gegen Deutschland

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben eine Beschwerde der NPD abgewiesen. Die Rechtsextremisten wollten als verfassungswidrig stigmatisiert anerkannt werden.

Von Frank Jansen

Auch in letzter Instanz ist die NPD mit dem Versuch gescheitert, offiziell als verfassungsgemäße Partei bewertet zu werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag eine Beschwerde der NPD gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2013 als unzulässig abgewiesen. Die Karlsruher Richter hatten einen Antrag der Partei verworfen, sie als verfassungskonforme Partei einzustufen. Der EGMR sieht keine Rechte der NPD verletzt. Sie könne sich gegen mögliche Beschränkungen in Deutschland auch dort zur Wehr setzen, lautet der Tenor.

Die NPD hatte sich an den EGMR gewandt, nachdem sie im November 2012 vergeblich beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatte, als nicht verfassungswidrig eingestuft zu werden. „Für die begehrte Feststellung sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor“, beschieden die Karlsruher Richter der rechtsextremen Partei. „Eine Rechtsschutzlücke ist damit auch insoweit nicht verbunden, als die NPD geltend macht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus“, sagte der Zweite Senat.

Die NPD hatte behauptet, die damals laufende Debatte, ob ein Verbotsverfahren gegen die Partei einzuleiten sei, beeinträchtige sie in ihren Rechten und wirke sich de facto wie ein Verbot aus. Mehrere Politiker hatten sich dafür ausgesprochen, die NPD zu verbieten. Der Bundesrat reichte erst im Dezember 2013 den Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Entscheidung, ein Verbot der Partei anzustreben, hatte die Länderkammer allerdings bereits Ende 2012 beschlossen.

Beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist auch das Verbotsverfahren anhängig. Im März fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt. Wann die Richter das Urteil verkünden, ist offen. Die NPD hat bereits angekündigt, sie werde im Falle eines Verbots erneut zum EGMR ziehen.

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