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Politik: Menschenrechtsverletzungen: Ein weiter Weg bis zur Ächtung

In internationalen Menschenrechtserklärungen und Abkommen ist die Ächtung der Folter längst festgeschrieben. In Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterzogen werden.

In internationalen Menschenrechtserklärungen und Abkommen ist die Ächtung der Folter längst festgeschrieben. In Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterzogen werden." Mit der UN-Konvention gegen Folter von 1984 haben sich die 120 Vertragsstaaten verpflichtet, Folterungen in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern. Bis zur Umsetzung dieser Konvention ist es allerdings noch ein weiter Weg. Der UN-Ausschuss gegen Folter soll daher die Einhaltung der Konvention überprüfen. Er kann unter anderem Beschwerden von Staaten gegen andere Staaten wegen Verletzung der Konvention entgegennehmen. Außerdem sind vor diesem Ausschuss Individualbeschwerden möglich - allerdings nur dann, wenn auch die einzelnen Länder diese Möglichkeit anerkennen. Amnesty international fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Individualbeschwerde endlich anzuerkennen und nicht länger zu den Schlusslichtern in Europa zu gehören.

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat einen UN-Sonderberichterstatter beauftragt, über Fälle von Folter zu berichten. Er kann auch vor Ort ermitteln oder in Fällen drohender Misshandlung Dringlichkeitsappelle versenden. Einmal jährlich erhält die Kommission seinen Bericht. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss kann gegen Folter aktiv werden und unter Umständen Individualbeschwerden entgegennehmen.

vs

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