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Eine klare Sache das mit der Ehe für alle - oder nicht? Oder doch?

© imago/Christian Thiel

Merkel und die Ehe für alle: Dafür oder dagegen - etwas anderes geht nicht

Die Haltung zur Ehe für alle sei eine Gewissensentscheidung, sagt Angela Merkel. Nun muss ihr Gewissen entscheiden. Das wird spannend. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Was tut sie nun? Wie stimmt Angela Merkel selbst im Bundestag über die Ehe für alle ab? Das ist eine Schlüsselfrage an diesem frisch-fromm-fröhlichen Freitag. Mit ihrer typisch lapidar vorgetragenen Bemerkung, sie wünsche sich zu dem Thema eine Diskussion, „die eher in Richtung einer Gewissensentscheidung geht“, hatte die Kanzlerin ein mittelschweres politisches Beben ausgelöst. Jetzt kommt’s zum Schwur, auch für sie.

Denn eine Regierungschefin, deren Gewissen über einen für die Gesellschaft derart elementaren Bereich zu keinem Urteil kommt, müsste sich den Vorwurf der Drückebergerei, ja Feigheit gefallen lassen. Zwei Seelen wohnen, ach! in ihrer Brust? Das gilt nicht. „Omnis determinatio est negatio“, sagt der Lateiner, jede Entscheidung ist eine Verneinung. Dafür oder dagegen, etwas anderes geht nicht.

Über das Gewissen, das jetzt entscheiden soll, wird vieles gesagt. Es kann rein sein, plagen oder nagen, es gibt den Gewissensbiss und die Gewissensnot, es wirkt wie eine innere Stimme, eine Kontrollinstanz, kann uns anklagen, weil es Zugang hat zu allen, auch den geheimen Gedanken und Motiven. Oder uns freisprechen. Haben wir ein Gewissen oder hat das Gewissen uns? Manchmal lässt sich das nicht mit Gewissheit sagen.

Tyrannen haben das Gewissen gehasst, weil es ihnen die Kontrolle über ihre Untertanen erschwerte. Hitler nannte es eine „Verstümmelung des menschlichen Lebens“, von der der Mensch befreit werden müsse. Vom deutschen Widerstand gegen Hitler heißt es, er sei ein „Aufstand des Gewissens“ gewesen.

„Hier stehe ich, ich kann nicht anders"

Legendär wiederum sind die Worte Martin Luthers 1521 vor dem Reichstag zu Worms, als ihn der Kaiser zwingen wollte, seinen Ideen abzuschwören. „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. (...) Und weil mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln, verwerflich ist.“

Die Aufgabe des Gewissens besteht in der Befriedigung des Wunsches, morgens in den Spiegel sehen zu können, mit sich und der Welt im Reinen zu sein. Ganz früher gab es so etwas nicht. Da wurden die Urteile der Menschen vom Herzen gesteuert oder den Nieren. Erst mit der Reformation bildete sich das Gewissen als Instanz heraus, der im Konfliktfall mehr Gewicht zukommt als Traditionen und Autoritäten. Ohne Gewissen keine Rebellion.

Seltsam allerdings wirkt es, wenn eine Bundeskanzlerin unter Hinweis auf das Gewissen eine Abstimmung glaubt, freigeben zu können. Oder zu müssen. Frei wovon? Von Parteidisziplin und Klientelismus? In Artikel 38 des Grundgesetzes steht ohnehin, dass die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen seien. Es ist traurig, wie wenig selbstverständlich das offenbar ist. Seinem Gewissen aber entrinnt keiner, auch kein Abgeordneter.

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