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Migration: EU beschließt gemeinsame Abschieberegeln

In zwei Jahren soll es in Europa allgemeingültige Regeln für den Umgang mit illegalen Einwanderern geben. In allen Ländern wird dann in Ausnahmefällen eine Abschiebehaft von 18 Monaten möglich sein.

Das Europaparlament hat den umstrittenen Gesetzesentwurf über den Umgang mit illegalen Einwanderern verabschiedet. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für die "Rückführungsrichtlinie", in der eine Abschiebehaft von sechs Monaten, in Ausnahmefällen von bis zu 18 Monaten vorgesehen ist. Ferner gelten ein Wiedereinreiseverbot von fünf Jahren und Mindeststandards für die Abschiebeverfahren.

Mit diesem Text wird eine über zweijährige Diskussion innerhalb der Union beendet. Das neue Gesetz wird voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Linke und Teile der Sozialdemokraten hatten bis zuletzt eine Begrenzung der Abschiebehaft auf höchstens drei Monate gefordert. Sie hatten außerdem einen Passus über die Inhaftierung von Minderjährigen kritisiert und weitergehende Schutzmaßnahmen bei der Ausweisung unbegleiteter Kinder in Transitländer verlangt.

Für Deutschland änderten die geplanten EU-Vorgaben wenig, meint Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Aber die meisten Länder sehen bisher eine deutlich kürzere Abschiebehaft vor. Sie könnten ihre Regeln verschärfen, fürchten die Kritiker. EU-Justizkommissar Jacques Barrot, der das Strategiepapier vorlgelegt hat, hält ihnen entgegen, dass mehrere Länder bisher keinerlei Höchstdauer kennen. Nach Parlamentsangaben sind dies Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Litauen, die Niederlande und Schweden.(mpr/dpa)

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