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Migration: Unionskritik an Aufenthaltsregelung

Der Koalitionskompromiss zum Bleiberecht bleibt umstritten. Nach der Einigung von SPD und CDU auf ein neues Bleiberecht wächst in den unionsregierten Ländern der Widerspruch

Berlin - Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann warf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) Unkenntnis und Praxisferne vor. Schünemann sagte im rbb-Inforadio, die Einigung innerhalb der Bundesregierung zeige, "dass auch beim Bundesinnenminister die Kenntnis über die Praxis vor Ort nicht sehr ausgeprägt ist, denn das ist eine Einigung zu Lasten der Kommunen." Diese müssten letztlich die Sozialhilfe bezahlen.

Schünemann sagte im rbb-Inforadio, die Einigung innerhalb der Bundesregierung zeige, "dass auch beim Bundesinnenminister die Kenntnis über die Praxis vor Ort nicht sehr ausgeprägt ist, denn das ist eine Einigung zu Lasten der Kommunen." Diese müssten letztlich die Sozialhilfe bezahlen.

Das Problem sei, dass Flüchtlinge sofort ein Aufenthaltsrecht bekämen und dann zwei Jahre lang nach einer Arbeit suchen dürften, sagte Schünemann weiter. Sollten sie keine finden, sehe der Koalitionskompromiss eigentlich eine Abschiebung vor. Die Rechtsprechung werde schnell erkennen, dass das schwierig werde, weil sie dann schon einen Aufenthaltstitel hätten. Kritik an dem Kompromiss hatte zuvor unter anderen der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), geäußert. Er werde nicht zustimmen, dass es eine Zuwanderung in die Sozialsysteme gebe, sagte er.

Wolf steht hinter Kompromiss

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) unterstützt dagegen den Kompromiss. Mit der Einigung der Vertreter von Union und SPD auf grundsätzliche Eckpunkte werde die Innenministerkonferenz am Freitag den Durchbruch in dieser Frage schaffen, zeigte sich Wolf im Deutschlandfunk zuversichtlich. Jetzt gehe es darum, noch Einzelheiten zu klären.

Wichtig sei, mit der Bleiberechtslösung "keine Zuwanderung in die Sozialkassen zu schaffen". Aber wer hierzulande seit Jahren lebe und wirtschaftlich integriert sei, sollte auch eine Arbeitsperspektive erhalten. Wolf nannte den vorliegenden Vorschlag eine "großzügige Regelung". Bei dem Personenkreis gehe es bekanntlich um rechtskräftig ausreisepflichtige Ausländer, denen jetzt eine Chance gegeben werde, sagte er.

Nach den von der Koalition vereinbarten Eckpunkten sollen Alleinstehende, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, grundsätzlich einen Arbeitsmarktzugang und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Bei Familien mit Kindern beträgt die Mindest-Aufenthaltsdauer sechs Jahre. (tso/AFP/ddp)

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