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Politik: Milde Strafen für Brandstifter

Schwerin. Wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung hat das Schweriner Landgericht drei ehemalige Skinheads verurteilt.

Schwerin. Wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung hat das Schweriner Landgericht drei ehemalige Skinheads verurteilt. Sie haben nach Überzeugung der Strafkammer im August 1992 bei den ausländerfeindlichen Krawallen in Rostock-Lichtenhagen Brandsätze geworfen. Weil der Prozess erst nach knapp zehn Jahren stattfand, fielen die Strafen relativ milde aus: zwölf bis 18 Monate zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte kaum mehr beantragt. Die Verteidiger wollten Freisprüche für ihre inzwischen 27 bis 29 Jahre alten Mandanten. Einer kündigte bereits Revision an.

Fünf Tage lange randalierte der rechte Mob, zeitweise unter Applaus der Anwohner, im August 1992 in Rostock-Lichtenhagen gegen die überfüllte Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (Zast) Mecklenburg-Vorpommerns. In der dritten Nacht flogen Molotow-Cocktails, Wohnungen brannten auch im benachbarten Vietsenheim. Nachmittags hatten die Behörden nur einen Teil der Bewohner evakuiert. Die Angeklagten kamen aus Schwerin, als das Haus schon brannte. Doch dann warfen sie selber Brandsätze, die „von unbekannt gebliebenen Tätern herangereicht wurden“, so das Gericht. Biedere Lichtenhagener sollen es gewesen sein, vermutete einer der Verteidiger. Die Angeklagten hätten sich als „Vollstrecker des Volkswillens“ gefühlt, hatte auch der Staatsanwalt argumentiert. Eingeräumt hatten sie nur ausländerfeindliches Gegröle.

Der Prozess war aus zwei Gründen brisant. Das Gericht ließ  die 1995 eingereichte Anklage sechs Jahre liegen. Die Hauptverhandlung wurde im November 2001 eröffnet, Kritiker sprachen deshalb von einem Justizskandal. Andreas Frost

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