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Militärdiktatur: Birmanisches Gericht verurteilt US-Bürger zu Lagerhaft

Ein Amerikaner ist in Birma zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll sich mehrerer Verbrechen schuldig gemacht haben. Menschenrechtler protestieren.

Ein Gericht in Birma hat einen US-Bürger und Menschenrechtsaktivisten zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Das Gericht in Rangun fand den aus Birma stammenden Kyaw Zaw Lwin alias Nyi Nyi Aung der Dokumentenfälschung, des unerlaubten Besitzes von ausländischer Währung und des Verstoßes gegen Einwanderungsgesetze für schuldig, sagte sein Anwalt. Der 40-Jährige war Anfang September bei der Einreise nach Birma am internationalen Flughafen von Rangun festgenommen worden.

Es wird vermutet, dass er in Birma seine krebskranke Mutter besuchen wollte, die wie schätzungsweise mehr als 2000 andere politische Gefangene auch in Haft sitzt. Er war nach der Niederschlagung der Demokratiebewegung in Birma 1988 zunächst nach Thailand geflohen und später in die USA ausgewandert. Nyi Nyi Aung hatte sich auch in den USA aktiv für mehr Demokratie in seiner Heimat eingesetzt, die seit 1962 unter Militärherrschaft steht.

Der Anwalt Kyaw Zwa Lwins kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die in Washington ansässige Menschenrechtsorganisation Freedom Now verurteilte den Richterspruch in einer Erklärung und forderte die US-Regierung auf, sich für die Freilassung des Aktivisten einzusetzen. Bereits im Dezember hatten mehr als fünfzig US-Abgeordnete in einem Schreiben an den birmanischen Junta-Chef Than Shwe gefordert, den gesundheitlich angeschlagenen Kyaw Zwa Lwin freizulassen. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch forderte die Freilassung des in die USA ausgewanderten Demokratie-Aktivisten. 

Weltweit gab es immer wieder Proteste gegen die Behandlung von Regimekritikern im Land. Die Oppositionspolitikerin und Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi steht seit insgesamt mehr als 14 Jahren unter Hausarrest durch die Militärjunta. Auch wenn es zuletzt Ankündigungen für ihre Freilassung gab, werfen Menschenrechtsorganisationen der Regierung und Armee Menschenrechtsverstöße vor.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP

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