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Nach der Elbeflut. Auch in Niedersachsen sind die Aufräumarbeiten im Gange. Foto: dpa

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Politik: Milliarden für Bürger und Gemeinden

Bundesregierung beschließt Fonds für Opfer des Hochwassers Landwirte können wegen Ernteschäden Zuschüsse erhalten.

Berlin - Die Bundesregierung hat die Fluthilfe für die Opfer des Hochwassers auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Montag auf einer Sondersitzung den bis zu acht Milliarden Euro umfassenden Fonds, aus dem Gelder an die betroffenen Bürger, Unternehmen sowie Kommunen und Gemeinden fließen sollen. In den Topf zahlen Bund und Länder ein. Bei der Finanzierung geht der Bund in Vorleistung und erhöht in diesem Jahr die Neuverschuldung um acht Milliarden auf insgesamt 25,1 Milliarden Euro.

Nach längeren Verhandlungen mit den Ländern hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zugesagt, den größeren Teil der Fluthilfe zu übernehmen. So wird der Bund alleine für die rund 1,5 Milliarden Euro aufkommen, die für die Reparatur von Autobahnen, Bundesstraßen und sonstiger Infrastruktur veranschlagt werden. Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder insgesamt 3,25 Milliarden Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden übernehmen. Ursprünglich sollten sie die Hälfte zahlen – also vier Milliarden Euro. Die Länder bekommen bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren Anteil an der Fluthilfe zu begleichen. Das heißt: Mehr als 20 Jahre lang zahlen sie jährliche Raten von 202 Millionen Euro (Zinsen und Tilgung) an den Bund zurück. Bis 2019 erhalten sie außerdem Zuschüsse für kommunale Investitionen in Höhe von jährlich 2,6 Milliarden Euro.

Mit der Soforthilfe soll zum einen den betroffenen Bürgern vor Ort geholfen werden. Sie können bei den Kommunen etwa Geld für den Kauf neuer Möbel oder Kleidung beantragen. Auch Landwirte in den Hochwassergebieten sollen für Ernteschäden Zuschüsse erhalten. Betriebe, die wegen des Hochwassers Arbeitsausfälle haben, können außerdem für ihre Mitarbeiter und Lehrlinge bei den Arbeitsagenturen Kurzarbeit beantragen. Sie sollen darüber hinaus – wie schon bei der Flutkatastrophe 2002 – zusätzlich finanziell entlastet werden. Zwischen Juni und Dezember übernimmt der Bund für drei Monate die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter. Auch Unternehmen, die indirekt von der Flut betroffen sind, sollen Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragen können – etwa wenn sie von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten.

Für die geschädigten Betriebe gelten darüber hinaus nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Erleichterungen, die für solche Krisenfälle üblich sind. So können Arbeitnehmer für Aufräumarbeiten in ihrem Unternehmen eingespannt werden, ohne dass sie deshalb den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Sie müssen auch nicht zuerst Urlaub nehmen oder ihre Arbeitszeitkonten ausgleichen, bevor sie von der Arbeitsagentur Geld überwiesen bekommen. Wenn Unternehmen wegen der Flut in massive Zahlungsschwierigkeiten geraten, brauchen sie außerdem nicht die üblichen Fristen einhalten, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Ihnen soll mehr Zeit eingeräumt werden, die drohende Insolvenz womöglich noch abwenden zu können.

Die Zustimmung zur Fluthilfe ist im Bundestag weitgehend unumstritten, die SPD will dem Fonds zustimmen. Am Freitag dieser Woche will das Parlament in seiner letzten regulären Sitzungswoche vor der Sommerpause über das milliardenschwere Hilfspaket abstimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht die Hochwasserhilfe an diesem Dienstag mit einer Regierungserklärung zum Thema im Parlament. In einer Sondersitzung am Mittwoch wird der Bundesrat über die Einrichtung des Sondervermögens zum Wiederaufbau nach der Flut beraten. Cordula Eubel

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